THERAPAGE: WEBDESIGN

Webdesign für kleine und mittlere Unternehmen

Ein Review: Arztwebseiten in Heidelberg

Heidelberg war in den frühen Jahren des letzten Jahrhunderts eine Art Wiege der Medizin. Berühmte Namen der Medizin, die dieses Fach nachhaltig geprägt haben, stammen aus Heidelberg. Und auch heute noch hat Heidelberg eine auffallend hohe Dichte niedergelassener Ärzte, in ähnlicher Weise findet man das allenfalls in Tübingen oder Freiburg. Noch immer viel zu wenige dieser Arztpraxen stellen ihre Arbeit mittels einer Praxiswebseite vor und bieten ihren Patienten damit einen Mehrwert.

Ich habe mir vor einiger Zeit, die Webseiten von Arztpraxen aus Heidelberg ein wenig differenzierter zu betrachten. Das Ergebnis ist eigentlich enttäuschend.



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Insgesamt habe ich 63 Webseiten untersucht:


Seitengestaltung:

Über Geschmack des Layouts und die Qualität der Text- und Bildinhalte mag man streiten - Vieles ist hier vom persönlichen Empfinden abhängig und vom Bewusstsein, wie notwendig kreative Gestaltung in der Darstellung der eigenen therapeutischen Selbstdarstellung sein mag. Hier haben einige Praxen deutlichen Nachholbedarf, ein blosses und ungestaltetes vergilbtes Stück Ökopapier zeugt nun wirklich nicht davon, dass man seinen Kunden (hier eben Patienten) allzu viel Wert beimisst.

Was aber beim Webdesign oft übersehen wird ist, dass die Gestaltung einer Seite direkten Einfluss darauf hat, wie eine Seite beim Besucher angenommen wird. Dies jedoch analytisch aufzuarbeiten, ist schwierig, da es diesbezüglich keine allgemeingültigen Kriterien gibt. Trotzdem gibt es Regeln, die man beachten sollte.

Seitenaufbau:

Problematisch wird es im „Untergrund“ einer Webseite - also dort, wo man es nicht gleich sieht:

Immerhin 18 Seiten waren als so genannte „Frames“ angelegt. Das ist eine Struktur, die der Vergangenheit angehört und suchmaschinentechnisch wie auch von der Benutzerführung her unbedingt vermieden werden sollte

32 Webseiten -das ist immerhin die Hälfte der Praxisseiten!- greifen mehr oder minder ausgeprägt auf so genanntes Tabellenlayout zurück (man sieht das an der Oberfläche nicht). Auch das ist von der Benutzerzugänglichkeit zu vermeiden und war allenfalls eine ausgediente Krücke zu individuellerer Gestaltung, die Zeit dieser Krücke ist heute aber abgelaufen. In Tabellenlayout gestalteter Seitenaufbau macht auch Probleme bei den unterschiedlichen Browsern und die Wahrscheinlichkeit von Inkompatibilitäten ist hoch. Eines der beliebtesten CMS-Systeme (das sind Seitentypen, die gerne genommen werden, weil der Seitenbetreiber meint, er könne die Seite dann selbst pflegen) arbeitet übrigens mit einem hohen Anteil an Tabellenlayout.

21 der untersuchten Arztwebseiten hatten erhebliche, zum Teil sogar katastrophale Fehler im Quellcode. Es fehlten wichtige Bestandteile oder die Seiten waren mit unnötigen Codebestandteilen zugemüllt.

Der Grund liegt oft darin, dass für die Seitenerstellung Programme benutzt wurden, die von vornherein solch schlechten Code ausgeben. Besonders schlimm sind hier bestimmte Baukastensysteme und auch einige CMS-Systeme. Das diese Seiten trotzdem mehr oder minder gut angezeigt werden, liegt an der relativ grossen Toleranz der meisten Browser. Im schlimmsten Fall zwingt eine solche Seite jedoch den Rechner des Besuchers in die Knie. Ein weiterer Grund für solchen Codemüll liegt in eher ungeschickter Umsetzung von Gestaltungsideen.

Browserkompatibilität:

4 der analysierten Seiten geben doch tatsächlich eine Fehlermeldung aus, wenn man sie nicht mit dem Internet Explorer 6 besucht. Man bedenke: der IE 6 gehört in das Internet der Vergangenheit, mittlerweile schreiben wir 2010 und der Internet Explorer ist schon lange nicht mehr der Standardbrowser per se - und schon gar nicht der IE 6.

Werfen wir weiter einen Blick auf die Webseiten der Arztpraxen (nicht nur) in Heidelberg:

Webseiten müssen dem Besucher gefallen, sie müssen ihn in irgendeiner Weise ansprechen. Und sie müssen so aufgebaut und gestaltet sein, dass der Seitenbesucher sich darauf zurecht findet ohne lange suchen zu müssen. Und noch etwas: Webseiten müssen auch von Leuten nutzbar sein, die über bestimmte Handicaps verfügen - und sei es nur eine schlecht angepasste Brille...

Und Webseiten müssen bestimmten rechtlichen Anforderungen genügen - dies gilt ganz besonders für Webseiten aus dem therapeutischen Bereich.

Schauen wir mal, inwieweit die von mir analysierten Heidelberger Webseiten diese Anforderung umsetzen:

Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit:

Das ist ein wichtiger Punkt, denn immerhin haben es Arztpraxen mit einer Klientel zu tun, die potentiell gehandicappt oder die auf Hilfsmittel angewiesen ist, um das Internet zu nutzen.

Keine der untersuchten Heidelberger Praxiswebseiten bot die Möglichkeit von Access-Keys - das sind Codebestandteile, die eine Seitennutzung per Tastatursteuerung zulassen. Wenigstens boten 8 Webseiten die Möglichkeit, die Schriftgrösse per Klick auf einen Button zu verändern - das allerdings ist eine relativ nutzlose Sache, denn das kann jeder Browser von Haus aus.

Viel wichtiger aber ist die Gestaltung des Quellcodes, damit die Seiten auch dann noch nutzbar sind, wenn Javascript, Flash oder auch die Bilddarstellung deaktiviert sind. Hier haben immerhin 17 Seiten deutliche Probleme.

Druckfähigkeit:

Ein anderer Aspekt der Benutzerfreundlichkeit ist die Möglichkeit, eine Seite ohne nutzlose Elemente (wer will schon die Navigation drucken) auszudrucken. Leider fehlt diese Möglichkeit auf vielen Seiten - nur etwa die Hälfte der Seiten hat eine wirklich funktionierende Möglichkeit dafür.

Interaktion:

Nur wenige Seiten nutzen die Möglichkeit, mit dem Seitenbesucher in direkte Interaktion zu treten. Da mögen sich noch Kontaktformulare finden, aber Möglichkeiten, Termine online zu buchen, finden sich auf den untersuchten Seiten überhaupt nicht. Wenigstens kann man als Patient auf 4 Seiten online Rezepte oder Überweisungsformulare bestellen und ein paar wenige Praxiswebseiten aus Heidelberg bieten eine Downloadmöglichkeit für Merkblätter und andere Informationsmaterialien. Eine Uploadmöglichkeit gibt es übrigens auf keiner der Seiten, dabei liesse sich dies durchaus mit einem passwortgeschützten Patienten- oder auch Kollegenbereich verbinden.

Flash:

5 der untersuchten Seiten basieren auf Flash-Technologie. Damit lassen sich zweifelsohne schöne Seiten gestalten, aber diese Seiten sind nicht wirklich ohne Probleme nutzbar. Gefunden werden Sie bei den Suchmaschinen auch nicht direkt, allenfalls über Umwege. Das kann nicht im Sinne des Seitenbetreibers sein.

Impressum:

Ein No-Go bei der Erstellung von Arztwebseiten (und auch anderen gewerblichen Webseiten) ist, sind Unkorrektheiten im Impressum - meine Untersuchung zeigte jedoch, dass dieser Faktor trotz allen Bewusstseins über die Verrechtlichung von therapeutischen Dienstleistungen nachlässig gehandhabt wird:

  • 5 Praxiswebseiten verfügten über gar kein Impressum!

  • 42 Seiten - das sind 2/3 der Seiten haben mehr oder minder grobe Fehler im Impressum. Das fängt bei unzulässigen Disclaimern an und hört bei falschen Steuerangaben auf.

  • keine der Seiten verfügt über Angaben entsprechend der Preisangabenverordnung (davon sind auch Ärzte nicht ausgenommen)

  • nur 5 Seiten verfügten über eine Datenschutzerklärung

Andere juristische Fallstricke:

Bestimmte Dinge sind auf Webseiten von Therapeuten nicht erlaubt - missachtet man diese Vorgaben, ist die Abmahnung vorprogrammiert. Fallgruben gibt es hier hinsichtlich der problematischen Verbindung von Praxismarketing, Heilberufegesetz und werberechtlichen Bestimmungen. Darauf näher einzugehen, würde allerdings hier den Rahmen sprengen - aber seien Sie sicher, dass die Mehrzahl der von mir untersuchten Arztwebseiten aus dem Raum Heidelberg deutliche Probleme aufweisen.

Auffindbarkeit in den Suchmaschinen:

Wenn man eine Webseite hat, möchte man gefunden werden. Und wenn man eine Praxis in Heidelberg betreibt, möchte man gefunden werden, wenn jemand bei Google z.B. die Suchbegriffe „Heidelberg“ und „Arztpraxis“ eingibt.

Machen Sie das mal testweise. Sie erhalten tatsächlich 529.000 Ergebnisse - es gibt aber nicht annähernd so viele Arztpraxen in Heideberg (auch wenn es in Heidelberg zugegebenermassen eine hohe Arztdichte gibt). Irgendwas muss also Besonderes an einer Webseite sein, wenn sie bei Google an einer guten Position auftauchen soll - nur was?

Das aber ist das „Geheimnis“ professionellen Webdesigns - und dieses Geheimnis wird auf den verschiedenen Praxiswebseiten, die ich untersucht habe, mit unterschiedlichem Erfolg umgesetzt

Position bei Google: Die Positionierung der einzelnen Praxiswebseiten in den Ergebnisseiten der Suchmaschinen ist unterschiedlich gut - selbst dann, wenn ich mit dem Namen des Praxisbetreibers eine Suchanfrage stelle. Das liegt zum Einen an der Qualität des Codes im „Untergrund“, aber auch daran, wie gut eine Seite suchmaschinentechnisch optimiert wurde. Auffallend ist aber, dass bei den meisten Suchbegriffkombinationen als „Treffer“ zuerst irgendwelche Portalseiten auftauchen, auf denen die betreffende Arztpraxis eingetragen ist. Erst sekundär gelangt man auf konkrete Praxiswebseiten. Eine Ausnahme bietet bei Google die Funktion „Lokale Branchenergebnisse“, die bei bestimmten Suchanfragen gleich oben auf der Suchergebnisseite auftaucht. Hier jedoch steht eine Arztpraxis in direkter Konkurrenz zu anderen Arztpraxen im Raum Heidelberg.

Vielfältige Fehler:

Die Fehler, die bereits bei oberflächiger Betrachtung gemacht werden, sind vielfältig und oft genug zeigt sich, dass die Grundsätze einer Suchmaschinenoptimierung nicht wirklich begriffen worden sind. Suchmaschinenoptimierung kann sich nicht darin erschöpfen, die Meta-Tags im Quellcode mit einer Unzahl an möglichen Suchworten vollzustopfen.

Das aber ist der häufigste Fehler der untersuchten Webseiten. Es geht aber ganz sicher anders und besser. Sie müssten mich nur mal fragen...

Bildquelle: morguefile | ppdigital

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Ärzte und Therapeuten brauchen kein Marketing?

Als Anbieter einer Dienstleistung eine Webseite zu betreiben, bedeutet nichts Anderes, als die eigene Leistungsfähigkeit im Internet darzustellen. Da das etwas mit "Markt" zu tun hat, geht es beim Webdesign um Marketing. Wer allerdings "Marketing" als Werbegeschrei missversteht, befindet sich ganz einfach auf dem Holzweg.

Immer wieder ist zu hören, dass Marketing und medizinisch-therapeutische Dienstleistungen würden sich einander ausschliessen. Aber: Stimmt das...?



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Therapie bzw. Diagnostik ist eine unternehmerische Leistung.


Eine unternehmerische Leistung anzubieten, bedeutet aber auch, dass man auf einem Markt, eben auf dem Gesundheitsmarkt, agieren muss. Ob man das will oder nicht, man wird man daher in irgendeiner Weise "Marketing" betreiben müssen.

Unternehmerisches Handeln kann nicht einfach nur ein Agieren "ins Blaue" hinein sein. So etwas mag funktionieren, wenn es keine Konkurrenz gibt und wenn das Produkt oder die Dienstleistung selbsterklärend ist und ein Bedarf nach dieser Dienstleistung bzw. dem Produkt von sich aus vorhanden ist. Je mehr aber eine Dienstleistung oder ein Produkt sich von diesen beiden Kriterien entfernt, desto mehr Aufwand an "Marketing" wird ein Anbieter therapeutischer Dienstleistungen treiben müssen.

Der Begriff "Marketing" wäre allerdings falsch verstanden, wenn man den Begriff auf reine Werbung reduzieren würde. Marketing umfasst weit mehr - von der hochqualifizierten Ausbildung bis zum "Verkauf" einer Dienstleistung. Und hier irgendwo reiht sich eine Praxiswebseite ein.

Nehmen wir als Beispiel einen Therapeuten, der irgendeine "Körpertherapie" anbietet: "Körpertherapie" ist eine Dienstleistung, die (wie beispielsweise auch das Erstellen von Praxiswebseiten) erklärungsbedürtig ist, denn letztlich stellt sich jeder potentielle Abnehmer dieser Dienstleistung etwas Anderes unter dem Angebot "Körpertherapie" vor - von Wohlfühlmassagen über Rolfing und Feldenkraistherapie bis hin zu eher im Rotlichtmilieu angesiedelten Dienstleistungen mag da Alles vorkommen.

Und genau hier kommt beispielsweise eine Praxiswebseite ins Spiel.


Mit einer Webseite könnte sich der „Körpertherapie“ anbietende Therapeut darum bemühen, Verständnis und letztlich auch einen Bedarf für sein erklärungsbedürftiges Produkt zu wecken. Dabei geht es auch sekundär um die Neugewinnung von Patienten oder Klienten, primär jedoch geht es um die Vermittlung eines Qualitätsansatzes. Und diese Qualität, die er hier vermitteln könnte, kann durchaus als Teil des von vom Therapeuten zu Recht eingeforderten Vertrauens zwischen Patient und Therapeut sein.

"Marketing“ und Vertrauen schliessen sich einander nicht aus.


Im Gegenteil: Wenn man "Marketing" als Service zum Nutzen beider Seiten begreift, ist Praxismarketing sogar Teil einer solchen Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Therapeut.

Für Ärzte gilt im Übrigen das Gleiche wie für den im Beispiel Therapeuten. Nur: Ärzte haben oft noch grössere Schwierigkeiten, sich als Unternehmer zu verstehen, und noch immer begreifen sich Ärzte nicht wirklich als unternehmerisch denkende Freiberufler oder Dienstleister, die ihre Leistung frei gestalten können - und im Rahmen der Möglichkeiten auch müssen. Viel zu sehr sehen sich Ärzte in einen staatlich überreguliertes System eingebunden und sehen sich hier oft genug eher als Opfer denn als gestaltend agierender Unternehmer, der sein ihr Angebot in einer zielführenden Weise auf einem Gesundheitsmarkt anbieten muss.

Zweifelsohne ist es mit einer Praxiswebseite alleine nicht getan. Ein solches Projekt kann immer nur Teil eines Ganzen sein. Und das Ganze findet seinen Niederschlag in einem Marketingkonzept:

  • was biete ich an?

  • wen will ich erreichen?

  • was will ich mit meinem Angebot erreichen?

  • welche Mittel setze ich zur Zielerreichung ein?

sind dabei die zentralen Fragen, die sich ein Gesundheitsdienstleister (egal ob Arzt, Therapeut oder ein Angehöriger einer anderen Berufsgruppe) stellen muss. Kann er darauf keine Antwort geben, lebt er sozusagen von der Hand in den Mund. Und er läuft Gefahr, dass er auf einem sich verändernden Gesundheitsmarkt erst die Orientierung und dann den Anschluss verliert.

Der Gesundheitsmarkt ist schon seit einigen Jahren in erheblichem Masse in einem Umbruch. Anbieter, die hier den Anschluss verpassen, weil sie missachten, dass medizinisch-therapeutische Dienstleistung unternehmerischen Denkens bedarf, wird es in ein paar Jahren nicht mehr geben können...

Bildquelle: morguefile | clarita

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Kontaktaufnahme über die Webseite

Webseiten sind Türöffner. Sie laden einen Patienten, Klienten oder Kunden ein, vorbei zu schauen und sich über das Angebot des Betriebes, der Kanzlei oder der Praxis zu informieren. Damit eröffnet sich eine einerseits zielgerichtete Kontaktaufnahme mit potentiellen Kunden, Geschäftspartnern oder Patienten und andererseits ist die Nutzung der sich bietenden Möglichkeiten kostengünstiger als andere Wege des Marketings.

Die vorläufige Schlussfolgerung:


Für den Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen, für Handwerksbetriebe, für den Dienstleister vor Ort, die Rechtsanwaltskanzlei oder die Arztpraxis kann ein eigener Webauftritt die wichtigste Säule des Marketings sein.

Marketing ist dabei nicht einfach Werbung - sondern eine Serviceleistung, die Kunden, Patienten, Klienten einen Mehrwert bieten kann. Und dem Webseitenbetreiber bieten sich auf diese Weise Chancen, die andere Marketinginstrumente nicht haben...



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Wenn es gut läuft, erfüllen Webseiten ihre Funktion als Türöffner und Patienten/Klienten/Kunden betreten irgendwann einmal Ihre Praxis, Ihre Kanzlei oder Ihren Betrieb, weil Sie genau die Dienstleistungen oder das Produkt suchen, dass Sie auf Ihrer Webseite anbieten.

Wenn es schlecht läuft, können Sie mit Ihrer Webseite das Interesse des Besuchers nicht wecken (oder nicht halten) und der Besucher verschwindet so schnell wie er gekommen ist. Die Gründe sind vielfältig und liegen meist gar nicht in der Qualität des Dienstleistungs- oder Therapieangebotes begründet, sondern darin wie Sie sich im Internet darstellen.

Webseitenbesucher sind ein wenig wie scheue, ungeduldige Rehe: Beim ersten störenden Element in der Webseite sind sie genauso schnell weg wie wenn sie nicht schnell genug finden, was sie gesucht haben. Untersuchungen haben gezeigt, dass ein durchschnittlicher Seitenbesucher auf der Suche nach einer Information maximal fünf Einzelseiten eines Webauftritts abfragt und wenn er dann die Information nicht gefunden hat, die er haben möchte, ist er wieder weg und geht zum Konkurrenten.

Nehmen wir aber einmal an, der Seitenbesucher hat bei Ihnen gefunden, was er gesucht hat - dann möchte er vielleicht auch Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Der trainierte Webseitenbesucher weiss, dass er wenigstens die Telefonnummer Ihres Betriebes, Ihrer Kanzlei oder Praxis im Impressum findet und schaut vielleicht dort nach. Aber gerade z.B. nach Gesundheitsthemen suchende Seitenbesucher, also letztlich potentielle Patienten sind oft etwas älter und/oder aber nicht ganz so technik- und internetaffin wie die Jüngeren. Diese Zielgruppe muss an die Hand genommen werden und auf eine Kontaktseite geführt werden - das funktioniert mit guter und benutzerfreundlicher Seitengestaltung

Der Link zur Kontaktseite muss so präsent sein, dass er auf Anhieb gefunden wird - am Besten sollte er auf jeder einzelnen Seite zu finden sein, ggfs. abgehoben vom restlichen Navigationsmenü rechts über dem eigentlichen Seiteninhalt (wobei dies nur ein Vorschlag ist und abhängig vom Gesamtlayout ist jede andere Position möglich).

Wenn der Seitenbesucher nun auf der Kontaktseite gelandet ist, sollte er auch sämtliche Optionen der Kontaktaufnahme vorfinden:

Das wären zum Einen:

  • Postanschrift und Adresse, am Besten mit einem Link zu einer Wegbeschreibung

  • einen Link zu Seite mit den Sprechstundenzeiten

  • die Telefonnummern Ihres Praxisassistentin und auch die anderer relevanter Personen

  • bei grösseren Praxen, Dienstleistern oder Betrieben empfiehlt es sich, mehrere Telefonnummern mit den jeweils zuständigen MitarbeiterInnen anzugeben, damit die Anfrage gleich dorthin kommt, wo sie hin soll.

  • Formularflächen, auf denen man ohne eMail-Programm Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann

Diese Angaben sollten so in die Webseite integriert werden, dass der Nutzer nicht gross scrollen muss.

Ein Kontaktformular muss benutzerfreundlich sein:


D.h., es dürfen keine unnützen Dinge abgefragt werden - nicht aus datenschutzrechtlichen Gründen, sondern um die Eintragungen knapp zu halten:
  • mindestens die eMail-Adresse sollte der Nutzer aber eingeben müssen, am Besten aber auch seinen Namen

  • er muss ausreichend Textfläche haben, um seine Anfrage in Fliesstext schreiben zu können

  • wenn er eine Telefonnummer eingeben soll, fragen Sie den Seitenbesucher gleich, ob er einen Rückruf wünscht (und dann rufen Sie ihn bitte auch zurück...)

Mehr ist bei einer Webseite kleinerer und mittlerer Unternehmen, von Arztpraxen oder Rechtsanwaltskanzleien i.d.R. nicht nötig - komplexere Kontaktseiten sind für andere Bedürfnisse vorbehalten und Sie werden wohl kaum eine Anamnese per Kontaktformular machen wollen.

Wichtig ist jedoch korrekte Positionierung der „Absendefläche“ und bitte auch eine Rückmeldung für den Nutzer, damit er weiss, ob die eMail auch verschickt worden ist.

Und noch etwas:


"Captchas" sind Felder, wo man schlecht lesbaren Buchstabensalat eingeben muss. Man mag von „Captchas“ halten was man will, mit Nutzerfreundlichkeit haben sie nichts zu tun. Ich würde sie weg lassen - viel wichtiger sind ganz andere SPAM-Schutz-Lösungen (aber die werden oft genug übersehen)

Das Fazit am Ende:


Ein Kontaktformular muss so gestaltet sein, dass es einfach zu bedienen und übersichtlich ist.

Ein Nutzer muss sich eingeladen fühlen, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen.Kontaktseiten, die erst die Lektüre einer Betriebsanleitung erforderlich machen, sind fehl am Platz. Viele Unternehmen machen das zwar so, aber man hat dann durchaus den Eindruck, dass diese gar keine Kontaktaufnahme wollen (suchen Sie mal bei Amazon oder eBay die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme...).

Bildquelle: aboutpixel | Gerd Gropp (Kellermeister)

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Pflichtangaben bei Emails

Seit wenigen Jahren gibt es ein neues Gesetz, das den aktiven Umgang mit Telekommunikationsmitteln regelt - das Telemediengesetz (TMG).

An vielen ist es vorbei gegangen, weil sie mit Wesentlicherem beschäftigt sind. Aber Gesetze sind nun mal zu beachten und Fehltritte führen mitunter zu nicht absehbaren Folgen. Und dass Webseiten ein Impressum brauchen, ist mittlerweile den Meisten bekannt. Aber nach dem TMG brauchen auch eMails eine Art Impressum, zumindest aber Pflichtangaben. Zumindest in einigen Fällen.

Je nach Rechtsform des Unternehmens müssen der Firmenname, der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht, die Handelsregister-Nummer etc. genannt werden. Zumindest trifft diese Vorschrift Kaufleute und handelsregisterpflichtige Gewerbetreibende - inwieweit Freiberufler davon betroffen sind, ist nicht ganz eindeutig. Beachtet man die Verpflichtung zu entsprechenden Angaben nicht, kann ein Zwangsgeld verhängt werden. Immerhin: Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist i.dR. aber nicht zulässig, weil der Wettbewerb wird durch das Fehlverhalten, das sich aus einem fehlenden E-Mail-Impressum ergibt, nicht erheblich eingeschränkt wird.



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Wie dem auch sei, ich finde, eine entsprechende Angabe gehört zum guten Ton im internetmässigen Umgang mit der Aussenwelt - immerhin sollte der Adressat Ihrer eMails wissen, mit wem er es zu tun hat. Und: Nutzt man solche Angaben, ist man rechtlich aus dem Schneider und bietet keine Angriffsfläche für juristische Angriffe.

Bei einer Arztpraxis oder bei einem Therapeuten könnte das dann also in etwa so aussehen - jeweils als Signatur an den Schluss einer eMail angehängt.

Dermatologische Praxis Dr. Juckele und Kollegen GbR
Praxisassistentin Sylvia Tausendschön
Salbengasse 123
45678 Sonnenhausen
Tel. 04567 109876
eMail sylvia@hautaerzte-sonnenhausen.de
www.hautaerzte-sonnenhausen.de

Wie das geht, dass man einen vergleichbaren Text automatisiert ans Ende der eMail setzt, ist von eMail-Programm unterschiedlich, aber man kann "Signaturen" anlegen, so dass man den Text, der als Impressum dienen soll, nicht jedesmal auf's Neue in die eMail tippen muss.

Wie gesagt, als Arzt oder Therapeut sind Sie nicht zwingend und eindeutig davon betroffen - aber eine Signatur wie oben im Beispiel sollte zum guten Ton gehören. Auf Ihre Papierpost schreiben Sie ja schliesslich auch ihre Adresse mit allen weiteren Angaben drauf.

Und rechtlich aus dem Schneider sind Sie damit auch noch...

Bildquelle: aboutpixel | Sebastian Thanner (bastografie)

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Welche Seiten braucht ein Arzt oder Therapeut?

Praxiswebseiten sind Praxismarketing. Oft wird aber falsch verstanden, worum es dabei geht:

Es geht nämlich grundsätzlich nicht einfach nur um neue Patienten - es geht vor Allem einmal um Patientenservice. Und das betrifft das Thema Praxismarketing insgesamt und genauso auch die Internetpräsenz einer Arzt- oder Therapeutenpraxis als Ausschnitt des weit grösseren Themas. Und da sieht es bei Ärzten, aber auch Heilpraktikern und Therapeuten oft „mau“ aus.

Sicher ist das oft zu hörende Argument richtig: Ein Hausarzt braucht in aller Regel keine Praxiswebseite um Patienten zu gewinnen. Und wenn doch, dann hat er irgendetwas falsch gemacht.



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Aber auch hier geht es um mehr als die Neugewinnung von Patienten - sich auf diesen Gesichtspunkt zu konzentrieren, wäre der völlig falsche Ansatzpunkt und würde Erwartungen wecken, die nicht erfüllt werden.

Praxiswebseiten sind eine Serviceleistung. Und niemand erwartet von einem Arzt oder Therapeuten ein umfangreiches Informationsportal im Internet. Und z.B. gerade bei Naturheilkundlern mit ihren oft doch sehr spezifischen Therapieangeboten ist mitunter schon mehr Informationsaufwand erforderlich. Eine solche Webseite ist dann sowohl Anlaufstelle für neue Patienten, aber genauso ein individuell gestaltetes Informationsportal für Ihre Bestandspatienten.

Mit einer gut strukturierten, gut funktionierenden Webseite für Ihre Praxis, mit einer Praxiswebseite, die sich an den Bedürfnissen Ihrer Patienten ausrichtet, sind Sie gut aufgestellt. Und kostenmässig muss das gar nicht mal so uferlos sein.

Was braucht ein Arzt oder Zahnarzt für Seiten?

Unumgänglich:

  • Startseite

  • E-Mail-Kontakt

  • Impressum


Diese Seiten muss auch die kleinste Webvisitenkarte besitzen

Dann sind aber auch noch sinnvoll:

  • Sprechstundenzeiten

  • Teamvorstellung

  • Praxisschwerpunkte

  • Praxisfotos

  • Vorsorgeleistungen

  • IGeL-Angebote und Privatleistungen

  • Lageplan und Anfahrt

  • Praxisblog


Eventuell denkbar sind:

  • Newsletter oder ein Praxisblog

  • Rezeptbestellung

  • Überweisungsanforderung

  • Terminmanagement

  • Seminarkalender

  • Downloadseite

  • Linkvorschläge

  • Glossar verwendeter Fachbegriffe


Keinesfalls aber dürfen solche Seien in einer Praxiswebseite zu finden sein:

  • Vorher-Nachher-Vergleiche

  • Gästebücher

  • Danksagungen

  • Anleitungen für Do-it-Yourself-Operationen. Das ist auch angesichts eines zusammenbrechenden Gesundheitssystems kein geeigneter Weg....


Bildquelle: aboutpixel | Manuel Pfeiffer (m.pfeiffer)

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Vermintes Gelände (nicht nur) für Arztwebseiten

Als Webdesigner habe ich mich auf ein rechtlich reichlich vermintes Gebiet spezialisiert, nämlich auf die Erstellung von Praxiswebseiten für den Gesundheitsbereich.

Ein paar Zahlen dazu:

Wir haben in Deutschland rund 200.000 niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Aber nur etwa ein Fünftel der niedergelassenen Praxisbetreiber nutzt die Möglichkeiten des Internets zum Praxismarketing - und dies in einer Zeit, in der sich auch Ärzte, Zahnärzte und Praxisbetreiber zunehmend mehr als Wettbewerber auf dem Markt präsentieren müssen.


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Ob Wettbewerb im Gesundheitswesen eine gute Sache ist oder nicht, mag dahin gestellt sein. Noch kritischer mag mancher sein, dass Praxismarketing zunehmend auch Werbung im öffentlichen Raum mit einbezieht. Realität ist aber, dass die Entwicklung unaufhaltsam in diese Richtung geht und Ärzte hier eine Chance und nicht nur eine Bedrohung sehen sollten.

Irgendwie ist das Bewusstsein aber noch nicht in der niedergelassenen Ärzteschaft angekommen - immerhin haben einer Erhebung von 2008 zufolge nur ca. 18% der Praxen, also rund 36.000 eine eigene Praxiswebseite (Zahl: TNS Infratest und Research International).

Umgekehrt heisst das: Mehr als 160.000 Praxen von Ärzten, Zahnärzten oder Psychotherapeuten sind nicht im Internet vertreten und verzichtet damit auf die Nutzung wichtiger Marketingmöglichkeiten für ein kleines oder mittleres Unternehmen.

Aber auch die vorhandenen Webseiten sind nicht ohne...:


Wenn ich mir diese Arztwebseiten so anschaue, fällt mir auf, dass ein erheblicher Teil dieser Seiten nicht den sich ständig veränderten Standards im Internet entspricht. Nicht wenige dieser Webseiten sind reine Bastlerlösungen, die der Praxisbetreiber selbst oder vielleicht der Nachbarsjunge erstellt hat. In klaren Worten: Sicherlich ein Viertel der dieser ohnehin nicht zahlreichen Praxiswebseiten ist grottenschlecht - und das grösste Problem: Der Webseitenbetreiber weiss es meistens gar nicht.

Einmal sind da technische Aspekte zu nennen:

Webseiten müssen sicherlich gut aussehen - und über Geschmack lässt sich ja durchaus streiten. Aber Praxiswebseiten müssen auch funktionieren - d.h., sie müssen so gut funktionieren, dass Seitenbesucher auf der Webseite gehalten werden, dass sein Interesse geweckt wird und dass er dazu angeregt wird, die Seite wiederholt zu besuchen. Und vor allen Dingen müssen Praxiswebseiten im Internet auch gefunden werden und nicht bei Google auf Platz Nr. 3456 oder noch schlechter landen. Um das zu erreichen braucht es technische und auch gestalterische Kompetenz.

Dann aber ist da der Bereich der juristischen Fallstricke

Und damit bin ich zurück beim ersten Satz dieses Beitrags: Praxiswebseiten sind rechtlich per se nicht unproblematisch - als Betreiber einer Praxiswebseite betreten Sie rechtlich vermintes Gebiet. Aber das ist kein grosses Problem, denn mit der nötigen Fachkenntnis werden Sie diese Klippen umschiffen können.

Trotzdem sind genau hier erhebliche Defizite bei Praxiswebseiten zu finden: Das reicht von eher einfach zu entdeckenden Formfehlern im Impressum (ein nicht geringer Teil der Praxiswebseiten hat gar kein Impressum...!) bis hin zu unabsichtlichen Werbeaussagen, die Ihnen als irreführend oder als unkorrekt im Rahmen Ihrer ärztlichen Tätigkeit ausgelegt werden können. Nur 18,8% der Praxiswebseiten gilt laut Stiftung Gesundheit als rechtlich einwandfrei.

Nach einer Studie der Stiftung Gesundheit wurden in 2008 rund 8000 Arzthomepages abgemahnt - das sind über 20% der Praxiswebseiten! Bei durchschnittlichen Abmahnkosten von mindestens € 1.000 ergibt sich dabei ein Gesamtschaden von € 8.000.000!

Und dieser Schaden wäre vermeidbar.

Laut Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit: „Das Gros dieser Streitereien wäre leicht vermeidbar, wenn Ärzte oder Agenturen nur ein paar grundlegende Regeln einhalten würden; ein seriöses Impressum beispielsweise kostet nichts.“

Nur muss man halt wissen, worauf es ankommt...

Nein, ich bin kein Rechtsanwalt - ich bin ein auf Arzt- bzw. Therapeutenwebseiten spezialisierter Webdesigner. Als solcher kenne ich mich mit den juristischen Fallgruben aus und wenn wir zusammen arbeiten, weise ich sie, auf Problemfelder hin und gebe Ihnen auch Tipps, wie man gefährliche Klippen umschifft. Eine juristisch unerschütterliche Expertise kann ich Ihnen natürlich auch nicht erstellen - dazu müssen sie schon einen Fachanwalt konsultieren.

Aber Sie können mir schon soweit vertrauen, dass von mir erstellte Praxiswebseiten wenig Angriffsflächen bieten...

Bildquelle: morguefile | southernfried

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Digitale Flugblattnachrichten binden Patienten
(oder Klienten und Kunden)

Jeder unter 20 Jahre alte Mensch weiss, was ein „Blog“ ist. Jeder, dem ich den Begriff erst näher bringen muss, outet sich als völlig hinter der Zeit her hinkender Opa (oder Oma...). Aber ich bin gnädig und darf das auch sein. Denn ich bin selber alt genug um als Opa durchzugehen.

Insofern habe ich Verständnis für die Generation der Vorgestrigen im Web. Fangen wir mal so an:


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Früher gab es Flugblätter.


Die wurden mit einer Schreibmaschine auf Matrizenpapier getippt, und dann mit viel Spiritus durch eine Maschine gekurbelt. Bei vielleicht 100 Kopien war Schluss, dann musste eine neue Matrize her - neu getippt etc. Die Politaktivisten unter den Ärzten, Therapeuten etc. wissen das. Flugblätter sind jedoch von vorvorgestern.

Dann gab es „Flyer“.


Das ist im Prinzip dasselbe wie Flugblätter, nur eben englisch (oder besser 'denglisch'). Flyer sind nicht von vorvorgesestern, sondern nur von vorvorgestern.


Kein Flyer wird heute mehr auf eine Matrize getippt, heute erstellt man am Rechner ein Textdokument und je nach finanziellem Hintergrund und auch drucktechnischer Kompetenz druckt man dann entweder eine begrenzte Anzahl davon auf dem heimischen Drucker aus oder vergibt einen Druckauftrag an das örtliche Copycenter. Das ist dann eben die Flugblattversion von vorgestern.

Noch eleganter machen es die etwas Fortgeschritteren: Die exportieren das Textdokument in ein mehr oder minder druckausgabefähiges PDF-Dokument und laden es dann bei einem Onlinedruckservice hoch. Und am Ende des Prozesses hat man dann einen Karon Flyer vor sich und ärgert sich oft genug schwarz über das Ergebnis.

Das Ergebnis birgt Überraschungen, weil der heimische Flugblattproduzent nicht verstanden hat, was Druckausgabefähigkeit ist und dass dazu etwas mehr als ein ALDI- Computer und die Office-Suite von Microsoft vonnöten ist. Und solche Überraschungen sind teuer.

Dann kam der „Newsletter“.


Auch der ist so eine Art Flugblatt, wird aber nicht mehr gedruckt und schon gar nicht auf Matrizenpapier getippt. Newsletter werden mehr oder minder gut mit Office- oder Layoutprogrammen und manchmal auch nur mit dem Mailprogramm erstellt und dienen in etwa als eine Art Zeitung für Arme.

Insofern bieten Newsletter eine probate Möglichkeit, eine grosse Zahl von Adressaten (im schlimmsten Fall Patienten, Kunden oder Klienten) mit Mitteilungen über das eigene Dienstleistungsangebot oder das eigene Produkt zu informieren. Da solche Newsletter dafür gedacht sind, regelmäßig verschickt zu werden, dienen sie der Kunden- oder im Fall von Ärzten und Therapeuten der Patienten- oder Klientenbindung.

Patienten (oder eben Klienten) können solche Newsletter abonnieren und freuen sich über deren Erhalt genauso wie der Apothekenkunde, der schon auf die monatlich erscheinende „Apothekenrundschau“ wartet. Und derjenige, der sich für die Inhalte dieser Newsletter nicht interessieren sollte, bestellt ihn ganz einfach ab.

Ob ein Newsletter ankommt, hängt natürlich davon ab, was drin steht und wie er aufgemacht ist. Der Adressat muss einen Nutzwert haben und ein nur mit Werbung gefüllter Newsletter weckt kaum Interesse. Newsletter sind ein wenig wie Flugblätter von gestern - nicht ganz, aber zunehmend. Richtig eingesetzt, haben sie noch immer ihre Berechtigung und werden sie noch eine ganze Weile behalten.

Das zeitgemässe Flugblatt jedoch ist das „Blog“.


Ein „Blog“ oder „Webblog“ ist eine digitale Nachrichtenseite im Internet, die man perfekt in die eigene Internetpräsenz, z.B. Ihre Praxiswebseite, einbinden kann - am Besten gleich als Startseite.

Ein Blog bietet die Möglichkeit mit geringem Kosten- und Zeitaufwand die eigene Arbeit, das eigene Angebot und auch die eigene Meinung einer grossen Zahl von Lesern näher zu bringen. Ein Blog kann hochaktuell gehalten werden - wer die Zeit aufbringen kann, kann gar tägliche oder stündliche Nachrichten veröffentlichen. Was verständlicherweise aber nur Sinn macht, wenn man auch etwas zu sagen hat, was Andere lesen wollen.

Blog deine Praxis!


Zunehmend entdecken auch Praxisbetreiber die Potentiale, die ein Blog bietet - wenn sie das Internet überhaupt schon entdeckt haben (aber das ist ein anderes Thema).

Praxisblogs sind ein Kommunikationskanal zum Patienten oder Klienten und fördern die Imagebildung einer Praxis ganz erheblich. Und insofern sind sie ein eigentlich unverzichtbares Marketinginstrument.

Stellt man pro Woche einen oder vielleicht sogar zwei Beiträge zu praxisrelevanten Themen ins Blog, erweckt man einerseits Aufmerksamkeit und andererseits bindet man seine 'Kundschaft'. Gerade potentielle Patienten suchen nach Gesundheit im Internet - zunehmend auch ältere Menschen. Und landen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf Ihrem Praxisblog. Sofern sie eines haben...

  • Blogs lassen sich interaktiv gestalten und bieten einen echten Mehrwert für den Webseitenbesucher wie für den Webseitenbetreiber.

  • Blogs haben für diejenigen, die bereits eine Internetpräsenz haben, einen besonderen Vorteil: Google liebt sie. Praxiswebseiten mit einem Blog werden besser bewertet werden und so eher auf den vorderen Plätzen der Suchergebnisseiten landen.

  • Blogs kosten nicht viel: Während gedruckte Materialien erhebliche Kosten verursachen können, lassen sich Blogs meisten kostenlos nutzen - lässt man mal den Zeitaufwand aussen vor. Allerdings ist der Zeitaufwand begrenzt, denn viele „blogbare“ Materialien haben sie ohnehin vorliegen. Und wer eine eMail schreiben kann, kann auch bloggen.

Und wem der Begriff „Blog“ nicht gefällt, nennt die Blogseite Seite halt „Neuigkeiten aus der Praxis“.

Sie haben keine Zeit für so etwas?


Dass die zeitlichen Ressourcen im Praxisbetrieb begrenzt sind, ist sicher unstrittig. Aber das Betreiben eines Blogs lässt sich auch nach aussen vergeben - Sie dürfen mich diesbezüglich ansprechen. Oder aber es findet sich ein internetbegeisterter Mitarbeiter in Ihrer Praxis, der diese Aufgabe gerne übernimmt.

In jedem Fall wird ein Praxisblog einen Mehrwert für Ihre Praxis bringen. Sie müssen halt nur ein's haben...

Bildquelle: aboutpixel | Thomas Pieruschek

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Ärzte, Arztpraxen und aktive Internetnutzung

Der überwiegende Teil der Ärzte nutzt das Internet beruflich - und sei es nur zur Informationsbeschaffung oder für die E-Mail-Kommunikation. In einer Studie zeigte sich aber, dass nur 18% der Allgemein- und Fachärzte eine eigene Praxiswebseite haben.

Das mag nachvollziehbare Gründe haben:

Ärzte haben zu wenig Zeit für die Erstellung und Pflege eines Internetauftritts: Wie lässt sich die Erstellung und die nachfolgende Pflege einer Webseite mit den zeitlichen und personellen Ressourcen einer Arztpraxis vereinbaren?


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Ärzten ist der Nutzen einer Internetpräsenz nicht klar: Welche Informationen sollen sie auf eine Webseite veröffentlichen, wie sollen sie sich präsentieren, welche Vorteile ergeben sich durch eine aktive Internetnutzung?

Ärzten ist das Internet zu wenig transparent: Was haben Suchanfragen eines potentiellen Patienten bei Google mit meiner Praxis zu tun, wenn die Suchanfrage einige zehntausend Treffer ausspuckt, wo bleiben die Sicherheitsaspekte in einem datenschutzrechtlich sensiblen Bereich?

Ärzte haben Probleme, sich mit aktiven Strategien für die Vermarktung ihrer Gesundheitsdienstleistungen zu befassen, es fehlt ein Marketingkonzept: Was erlauben das Heilmittelwerbegesetz und rechtliche Vorgaben - fängt marktschreierische Werbung an?

Tatsächlich lassen sich aber ein paar deutliche Vorteile einer Praxiswebseite ins Auge fassen - hier ein paar wenige Punkte heraus gegriffen:

  • eine Praxiswebseite stellt den Praxisbetreiber und sein Team vor, sie gibt dem Seitenbesucher Einblick in Praxisabläufe und schafft bei aller dem Internet immanenten Distanz eine persönliche und familiäre Atmosphäre

  • eine Praxiswebseite dient einem angemessenen Praxismarketing, es lassen sich Leistungen besser darstellen und hilft bei der Unterscheidung vom Mitbewerber auf einem eng gewordenen Gesundheitsmarkt

  • Terminvereinbarungen, aber auch Überweisungs- oder Rezeptanforderungen lassen sich zumindest zum Teil ins Internet verlagern und entlasten den Praxisbetrieb. Der Patientenzufluss lässt sich durch ein teilweise nach aussen verlagertes Terminmanagement in Grenzen steuern und dient damit auch bei ansonsten vollen Wartezimmern einer gezielteren Patientenakquise


Der Nutzen einer Praxiswebseite


Eine Praxiswebseite hilft vor allem einmal dabei, das Alleinstellungsmerkmal Ihrer Praxis nach aussen zu kommunizieren und dabei einen grossen Adressatenkreis zu erreichen. Wenn nur 18% der Arztpraxen über eine Webseite verfügen, könnten Sie bereits zu denjenigen gehören, die sich von den restlichen 72% Ihrer Kollegen unterscheiden. Und jede Praxis hat irgendein Alleinstellungsmerkmal, mit der sie sich vom Mitbewerber unterscheidet - es ist Aufgabe eines Konzeptes für Praxismarketing, heraus zu arbeiten, wo die Schwerpunkte zu sehen sind

Ihr Alleinstellungsmerkmal können Sie mit einem zu Ihrer Praxis passenden Internetauftritt öffentlich machen. Sie können Mehrwertangebote für Patienten anbieten und mit einer professionell gestalteten Praxiswebseite bedienen Sie die Erwartungen Ihrer Patienten - nicht zuletzt kommen Sie den Bedürfnissen der Privatpatienten entgegen. Mehr noch: Sie können mit einem geschickten Internetauftritt bestimmte Zielgruppen ansprechen und so steuernd auf den Patientenzufluss Einfluss nehmen.

Niemand sucht heute mehr ein medizinisches Angebot im Branchentelefonbuch - selbst ältere Menschen, die so genanten "Silbersurfer" gehen ins Internet, wenn sie nach Lösungen für Gesundheitsprobleme suchen. Wenn man Ihre Praxis im Internet nicht findet, wirkt sich das direkt nachteilig auf Ihre Praxis aus. Gerade die zahlungsfähigeren Patienten, die auch bereit sind, privatärztliche Angebote in Anspruch zu nehmen, werden Sie mit einem professionellen Internetauftritt erreichen. Wenn Sie einen haben...

Die meisten Privatpatienten sind aus dem Berufsleben professionelle Aufarbeitungen gewöhnt. Gerade deshalb könnte eine entsprechend gestaltete Praxiswebseite den Vorteil gegenüber einer anderen Praxis bieten, vor allem bei dem engen Terminkalender der meisten Privatpatienten, die sich dann bereits virtuell einen Eindruck von Ihrer Praxis verschaffen können. Unprofessionell gestaltete oder veraltete Praxisdarstellungen wirken sich vor diesem Hintergrund nahezu geschäftsschädigend aus

Außerdem dient eine Praxiswebseite auch der Pflege der Bestandspatienten und letztlich sind zufriedene Bestandspatienten auch eine gute Werbung und sollten beim Praxismarketing nicht vergessen werden.


Der Aufwand für eine Praxiswebseite


Ganz klar: Ärzte wollen sich um Patienten kümmern und sich mit einer Praxiswebseite nicht noch eine weitere Aufgabe aufhalsen. Hier kann ich Ihnen helfen und für Sie die komplette Erstellung und auch die nachfolgende Pflege eines professionellen Internetauftrittes übernehmen. Gerne betreue ich Ihren Internetauftrtitt von der Konzeption über die Erstellung und Veröffentlichung ihrer Seite bis hin zu regelmässigen Anpassungsarbeiten.

Der Weg ist einfach: Nach einer kurzen Bestandsaufnahme und der Eingrenzung ihrer Zielsetzungen und Vorstellungen kann ich Ihnen Vorschläge zu einer Praxiswebseite machen. Die Umsetzung erfolgt in Absprache mit Ihnen und fügt sich in das vorhandene Gesamtkonzept der Praxispräsentation ein. Die Kosten sind überschaubar - jede andere Marketingmaßnahme wird teurer und sicherlich auch unflexibler sein.
therapage-webdesign. webdesign für die therapie. heidelberg, mannheim, ludwigshafen und anderswo.

Bildquelle: aboutpixel | Timo Platte

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Die abgemahnte Praxiswebseite - und nun...?

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine schöne Praxiswebseite. Sie denken, die Seite sei gut gemacht und Sie können nun Ihre Patienten oder Klienten zeitgemäss per Internet ansprechen und erreichen. Sie denken, dass Ihre Praxiswebseite den Anforderungen des Internets genügt.

Und nun bekommen Sie eine Abmahnung...


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Irgendein Anwalt schreibt Ihnen, er habe einen juristisch verwertbaren Fehler entdeckt und nun möchte er dies:

  • eine Erklärung von Ihnen, dass Sie so etwas nie wieder tun - eine vorgefertigte Unterlassungerklärung hat er gleich beigelegt

  • ein nettes Sümmchen für einen angeblich von Ihnen verursachten Schaden

  • und dann will er noch ein angemessenes Honorar für seine Arbeit



Was nun...?


Ihre erste Reaktion mag sein, dass es sich dabei um irgendeinen intellektuell fehlbegabten Zeitgenossen handelt und Sie werfen das Schreiben in den Papierkorb. Das ist schon einmal grottenfalsch, denn wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten, nein: MÜSSEN Sie reagieren.

Zumindest sollten Sie eine Abmahnung ernst nehmen!


Die erste Krücke: Auf einer Abmahnung muss nicht stehen, dass es sich um eine Abmahnung handelt. Passen Sie also auf, wenn Ihnen jemand einen Brief schickt, in dem dieses Wort nicht auftaucht, in welchem er jedoch mehr oder minder deutlich ein Fehlverhalten Ihrerseits behauptet und Sie auffordert, dieses abzustellen. Auch das ist eine Abmahnung, selbst wenn sie auf rosa Papier geschrieben wurde - oder als eMail zu Ihnen in die Praxis schneit.

Oder etwas formaler: Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, eine (vermeintliche) Rechtsverletzung zu unterlassen.

Und sie ist auch dann eine Abmahnung, wenn sie mit Filzstift auf ein Stück Küchenkrepp gekritzelt wurde...

Wenn Sie Ihren ersten Schreck überwunden haben, sollten Sie sich die Abmahnung aber mal genauer anschauen:

  • sind Sie überhaupt als Adressat der Abmahnung genau benannt? Gerade im Internet kursieren Massenabmahnungen, bei denen oft noch nicht mal Ihre eMail-Adresse stimmt. Das ist Müll und gehört in eben solche Tonnen

  • steht überhaupt drin, wer genau Sie dort abmahnt? Viele Abmahnungen entpuppen sich bereits hier als mehr oder minder übler „Scherz“.

  • ist der Abmahner überhaupt ein Mitbewerber von Ihnen? Das ist für einen Laien mitunter nicht ganz einfach zu beantworten - deshalb seien Sie hier vorsichtig!

  • stehen irgendwelche Fristen drin - die sollten Sie ernst nehmen!


Wenn Sie das geklärt haben, fragen Sie sich, ob der Sachverhalt, der Ihnen vorgeworfen wird, überhaupt zutrifft. Und da wird es schon schwieriger, denn oft wissen Sie nicht wirklich, was juristisch korrekt ist und was irgendwo doch einen abmahnfähigen Punkt enthält.

Wenn Sie hier irgendwelche Zweifel haben, sollten Sie nicht weiter grübeln - gehen Sie zum Anwalt!


Was Sie auf keinen Fall tun dürfen:


Werfen Sie das Abmahnungsschreiben nicht weg. Sie müssen es ernst nehmen und im Zweifel reagieren. Sie müssen auch dann reagieren, wenn auf der Abmahnung das Wörtchen „Abmahnung“ nicht drauf steht.

Unterschreiben Sie nichts - vor Allem nicht die oft beigefügte Unterlassungserklärung. bevor Sie so etwas tun, brauchen Sie einen Anwalt, denn der Strick, den Sie sich u.U. damit drehen, liegt meist im Verborgenen! Eine Unterlassungserklärung ist eine vertragliche Verpflichtungserklärung mit 30 Jahren Gültigkeit...! Lassen Sie sich auch nicht von engen Fristen beeindrucken - Sie brauchen umgehend eine anwaltliche Beratung.


Was Sie aber in jedem Fall tun müssen:


Stellen Sie das ab, was Ihnen vorgeworfen wird: Haben Sie falsche Angaben im Impressum gemacht, korrigieren Sie diese; haben Sie ggfs. unberechtigterweise urheberrechtlich geschütztes Material auf Ihrer Webseite eingefügt, entfernen Sie dies umgehend; etc. etc. Teilen Sie der abmahnenden Gegenpartei mit, wenn Sie den Sachverhalt beseitigt haben, aber machen Sie bitte keine weiteren Erklärungen oder Zugeständnisse.

Gehen Sie bei irgendwelchen Zweifeln zu einem Anwalt - und am Besten nicht zu Ihrem Haus- und Hof-Anwalt, der auch Ihre vorletzte Scheidung so genial bearbeitet hat, sondern zu einem Fachanwalt, der sich mit Internet- und Wettbewerbsrecht auskennt. Das kostet Geld, ist aber billiger wie jegliche Falle, in die sie selbst tappen können.

Wenn in der Abmahnung eine Verschwiegenheitsklausel steht, lassen Sie sich bitte nicht beirren - so etwas ist immer unseriös! Und vor Allem darf Sie das nicht davon abhalten, sich Hilfe zu holen.

Ist in der Abmahnung eine Schadenersatzforderung enthalten, gehen Sie ohne Beratung keinesfalls darauf ein. Ein solcher Schaden muss erst einmal belegt werden - und da hat die Gegenseite oft erhebliche Probleme.Und wenn tatsächlich ein schaden entstanden sein sollte, kann man mit der Gegenseite immer noch verhandeln - die Forderung ist eben eine Forderung und kein abschliessendes Urteil! Und fordern kann die Gegenseite viel...


Wenn Sie nichts tun, ist das nicht gut für Sie!


Wenn Sie nichts tun, sind im Falle eines Falles schnell mal bis zu € 50.000 und mehr in den Sand gesetzt. In 2008 z.B. wurden rund 8000 Ärzte wegen fehlerhafter Praxiswebseiten abgemahnt, mit jeweiligen Durchschnittskosten von € 1.200,00...!

Wenn Sie sich sicher sind, dass der Gegenstand der Abmahnung Unsinn ist und Sie deshalb nicht reagieren, kann die Gegenseite trotzdem eine einstweilige Verfügung erwirken - und da der entscheidende Richter das meist macht, ohne Sie anzuhören, haben Sie danach auf jeden Fall eine schlechtere Position. Man kann diesem durch eine so genannte Schutzschrift an das Gericht entgegen wirken - aber das ist dann Aufgabe Ihres Anwaltes. Ebenso Aufgabe Ihres Anwaltes ist die so genannte „negative Feststellungsklage“ mit der sie die Rechtmässigkeit der Abmahnung gerichtlich überprüfen lassen können.


Conclusio:


Eine Abmahnung ist kein Beinbruch und auch kein Todesurteil. Eine Abmahnung ist „nur“ eine Art Angebot der Gegenseite, sich aussergerichtlich zu einigen. Aber dieses Angebot hat es in sich und Sie müssen handeln - wie auch immer. Wenn Sie es nicht tun, haben Sie per se schlechte Karten...

Bildquelle: aboutpixel | Pixelsocke

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Eine einfache Tatsache: Webseiten kosten Geld

Ich freue mich immer wieder über Kundenanfragen - z.B. von Ärzten, Heilpraktikern und anderen Leuten aus dem medizinisch-therapeutischen Umfeld, die endlich gemerkt haben, welch sinnvolles Marketing-Instrument eine eigene Praxiswebseite sein kann.

Dann kommen aber Anfragen, die etwa so aussehen:



„Ich bräuchte eine Webseite für meine Praxis."
"Können Sie das übernehmen?
"Was kostet das?“
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Zum ersten Teil der Anfrage:


Klar, freut mich. Endlich mal einer aus dem medizinischen Umfeld, der gemerkt hat, dass man sich tummeln muss. Und dass der Eintrag im Branchentelefonbuch nicht der Weisheit letzter Schluss ist.


Zum zweiten Teil der Anfrage:


Aber sicher doch. Dazu bin ich ja da. Und ich kann’s sicher besser wie manch Anderer. Ganz sicher!


Zum dritten Teil der Anfrage:


Tja, das weiss ich auch nicht!

Wenn Sie ein Auto kaufen wollen, rufen Sie dann beim Händler an und fragen so „Ich möchte ein Auto kaufen. Was kostet das?“ Das machen Sie natürlich nicht, denn Sie wissen, dass es solche und solche Autos gibt. Und so ist das auch mit den Webseiten - es gibt solche und solche...


Zwischenfazit:


Wenn ich nicht genau weiss, was ich für Sie machen soll, kann ich auch nicht sagen, was eine Webseite kostet. Alles Andere wäre blosses Stochern im Nebel - und wenn es dann am Ende doch teurer geworden ist, wie Sie sich das erhofft haben, ärgern wir uns beide.

Ich müsste mich also erst einmal ein wenig schlau machen über das, was Sie wollen und dazu sollten wir zumindest mal telefonieren. Ich muss also so eine Art Anamnese machen oder eine Bestandsaufnahme über Ihre Wünsche und Ziele und auch über das, was Sie bereits mitbringen. Erst nach einer Bestandsaufnahme werde ich genauer wissen, was Sie brauchen und wie ich Ihr Webseitenprojekt umsetzen könnte.

Ein genaueres Angebot kann ich nur machen, wenn wir uns vorab miteinander kurz schliessen.

Ich würde dann z.B. dies abfragen wollen:

  • gibt es z.B. schon Geschäftausstattungen bzw- CD-Material, an dem die Webseite ausgerichtet werden soll?

  • haben Sie schon Ideen, welche Informationen Sie veröffentlichen wollen oder brauchen Sie weiter gehende Beratung?

  • haben Sie ein ausgearbeitetes Marketingkonzept oder zumindest ein paar Ideen, in welche Richtung es gehen soll?


Die Vorgehensweise würde also so aussehen:

  • Sie rufen mich kurz an, wir besprechen das am Telefon und machen dann eine Bestandsaufnahme ihres Bedarfs, ihrer Vorstellungen und Wünsche. Erst dann kann ich Ihnen sagen, was eine Webseite kosten würde.

  • ich erstelle einen ersten Entwurf für eine Navigationsstruktur der Seite, auf dieser Grundlage mache ich Ihnen dann ein Angebot

  • nach der Auftragserteilung mache ich Ihnen einen oder mehrere Vorschläge zum Aussehen, d.h. zum Layout Ihrer Webseite

  • dann baue ich die einzelnen Seiten auf, die Inhalte (Blöder und Texte) bekomme ich von Ihnen oder ich erstelle diese für Sie

  • dann schauen Sie sich das Ganze an und nehmen die Seite ab - erst dann veröffentliche ich die Seite


Bildquelle: aboutpixel | sophie_h

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