Seit wenigen Jahren gibt es ein neues Gesetz, das den aktiven Umgang mit Telekommunikationsmitteln regelt - das Telemediengesetz (TMG).
An vielen ist es vorbei gegangen, weil sie mit Wesentlicherem beschäftigt sind. Aber Gesetze sind nun mal zu beachten und Fehltritte führen mitunter zu nicht absehbaren Folgen. Und dass Webseiten ein Impressum brauchen, ist mittlerweile den Meisten bekannt. Aber nach dem TMG brauchen auch eMails eine Art Impressum, zumindest aber Pflichtangaben. Zumindest in einigen Fällen.
Je nach Rechtsform des Unternehmens müssen der Firmenname, der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht, die Handelsregister-Nummer etc. genannt werden. Zumindest trifft diese Vorschrift Kaufleute und handelsregisterpflichtige Gewerbetreibende - inwieweit Freiberufler davon betroffen sind, ist nicht ganz eindeutig. Beachtet man die Verpflichtung zu entsprechenden Angaben nicht, kann ein Zwangsgeld verhängt werden. Immerhin: Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist i.dR. aber nicht zulässig, weil der Wettbewerb wird durch das Fehlverhalten, das sich aus einem fehlenden E-Mail-Impressum ergibt, nicht erheblich eingeschränkt wird.
Praxiswebseiten sind Praxismarketing. Oft wird aber falsch verstanden, worum es dabei geht:
Es geht nämlich grundsätzlich nicht einfach nur um neue Patienten - es geht vor Allem einmal um Patientenservice. Und das betrifft das Thema Praxismarketing insgesamt und genauso auch die Internetpräsenz einer Arzt- oder Therapeutenpraxis als Ausschnitt des weit grösseren Themas. Und da sieht es bei Ärzten, aber auch Heilpraktikern und Therapeuten oft „mau“ aus.
Sicher ist das oft zu hörende Argument richtig: Ein Hausarzt braucht in aller Regel keine Praxiswebseite um Patienten zu gewinnen. Und wenn doch, dann hat er irgendetwas falsch gemacht.
Als Webdesigner habe ich mich auf ein rechtlich reichlich vermintes Gebiet spezialisiert, nämlich auf die Erstellung von Praxiswebseiten für den Gesundheitsbereich.
Ein paar Zahlen dazu:
Wir haben in Deutschland rund 200.000 niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Aber nur etwa ein Fünftel der niedergelassenen Praxisbetreiber nutzt die Möglichkeiten des Internets zum Praxismarketing - und dies in einer Zeit, in der sich auch Ärzte, Zahnärzte und Praxisbetreiber zunehmend mehr als Wettbewerber auf dem Markt präsentieren müssen.
Jeder unter 20 Jahre alte Mensch weiss, was ein „Blog“ ist. Jeder, dem ich den Begriff erst näher bringen muss, outet sich als völlig hinter der Zeit her hinkender Opa (oder Oma...). Aber ich bin gnädig und darf das auch sein. Denn ich bin selber alt genug um als Opa durchzugehen.
Insofern habe ich Verständnis für die Generation der Vorgestrigen im Web. Fangen wir mal so an:
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