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Computer gehören nicht ins Klassenzimmer edge

Oder anders:

Warum Computer nichts im Klassenzimmer zu suchen haben


Sie werden sich wundern, warum einer, der so internet- und technikaffin arbeitet, Andere dazu auffordert, Abstand von genau dem Medium zu halten, in dem er selbst sich bewegt.

Nun stimmt das so aber gar nicht: Ich habe ja auch ein Faible für schöne und schnelle Autos und weiss trotzdem, dass Ökologie einen höheren Stellenwert haben muss als meine Verliebtheit in Maserati & Co.
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Datenschutz, E-Mail und Praxisbetrieb

Datenschutz, E-Mail und Praxisbetrieb edge

Bei Ärzten mag es mittlerweile angekommen sein, dass die Schweigepflicht der Neuzeit „Datenschutz“ heisst und es werden im BDSG ja auch rechtliche Vorgaben dafür gemacht, wie jener Datenschutz nicht nur in der Arztpraxis umzusetzen sei. An der Umsetzung mangelt es jedoch oft genug - spätestens dann, wenn Daten auf einem Rechner verarbeitet werden:

Immerhin soll jede Praxis einen Datenschutzbeauftragten haben, welcher sich um die Problematik kümmert - aber deren Kompetenz ist oft recht begrenzt oder fokussiert auf bestimmte Themenfelder. E-Mail-Sicherheit kommt darin oft nicht wirklich vor. Und so werden sensible Daten munter weiter ungeschützt per E-Mail verschickt - genauso könnte man derartige patientenbezogene Informationen auch auf eine für jeden lesbare Postkarte schreiben. Differenzierte Vorgaben im Rahmen des Qualitätsmanagements werden oft nicht umgesetzt, weil man sich die Problematik nur nachlässig und mitunter gar nicht bewusst macht.
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Impressumspflicht für Alle oder wie?

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Seit ein paar Jahren muss aber jede geschäftsmässig betriebene Webseite (ja, auch medizinische Dienstleistungen sind ein "Geschäft") eine so genannte "Anbieterkennzeichnung" enthalten. Was dabei alles anzugeben ist, bestimmt das Telemediengesetz (TMG). Für journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte gilt zusätzlich der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV). Beide haben das Teledienstegesetz (TDG) und den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) abgelöst. Je nach Beruf oder Gesellschaftsform müssen Homepagebetreiber dabei höchst unterschiedliche Angaben machen - und Ärzte, Therapeuten und Heilpraktiker sowieso...
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