THERAPAGE: WEBDESIGN

Webdesign für kleine und mittlere Unternehmen

Welche Seiten braucht ein Arzt oder Therapeut?

Praxiswebseiten sind Praxismarketing. Oft wird aber falsch verstanden, worum es dabei geht:

Es geht nämlich grundsätzlich nicht einfach nur um neue Patienten - es geht vor Allem einmal um Patientenservice. Und das betrifft das Thema Praxismarketing insgesamt und genauso auch die Internetpräsenz einer Arzt- oder Therapeutenpraxis als Ausschnitt des weit grösseren Themas. Und da sieht es bei Ärzten, aber auch Heilpraktikern und Therapeuten oft „mau“ aus.

Sicher ist das oft zu hörende Argument richtig: Ein Hausarzt braucht in aller Regel keine Praxiswebseite um Patienten zu gewinnen. Und wenn doch, dann hat er irgendetwas falsch gemacht.



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Aber auch hier geht es um mehr als die Neugewinnung von Patienten - sich auf diesen Gesichtspunkt zu konzentrieren, wäre der völlig falsche Ansatzpunkt und würde Erwartungen wecken, die nicht erfüllt werden.

Praxiswebseiten sind eine Serviceleistung. Und niemand erwartet von einem Arzt oder Therapeuten ein umfangreiches Informationsportal im Internet. Und z.B. gerade bei Naturheilkundlern mit ihren oft doch sehr spezifischen Therapieangeboten ist mitunter schon mehr Informationsaufwand erforderlich. Eine solche Webseite ist dann sowohl Anlaufstelle für neue Patienten, aber genauso ein individuell gestaltetes Informationsportal für Ihre Bestandspatienten.

Mit einer gut strukturierten, gut funktionierenden Webseite für Ihre Praxis, mit einer Praxiswebseite, die sich an den Bedürfnissen Ihrer Patienten ausrichtet, sind Sie gut aufgestellt. Und kostenmässig muss das gar nicht mal so uferlos sein.

Was braucht ein Arzt oder Zahnarzt für Seiten?

Unumgänglich:

  • Startseite

  • E-Mail-Kontakt

  • Impressum


Diese Seiten muss auch die kleinste Webvisitenkarte besitzen

Dann sind aber auch noch sinnvoll:

  • Sprechstundenzeiten

  • Teamvorstellung

  • Praxisschwerpunkte

  • Praxisfotos

  • Vorsorgeleistungen

  • IGeL-Angebote und Privatleistungen

  • Lageplan und Anfahrt

  • Praxisblog


Eventuell denkbar sind:

  • Newsletter oder ein Praxisblog

  • Rezeptbestellung

  • Überweisungsanforderung

  • Terminmanagement

  • Seminarkalender

  • Downloadseite

  • Linkvorschläge

  • Glossar verwendeter Fachbegriffe


Keinesfalls aber dürfen solche Seien in einer Praxiswebseite zu finden sein:

  • Vorher-Nachher-Vergleiche

  • Gästebücher

  • Danksagungen

  • Anleitungen für Do-it-Yourself-Operationen. Das ist auch angesichts eines zusammenbrechenden Gesundheitssystems kein geeigneter Weg....


Bildquelle: aboutpixel | Manuel Pfeiffer (m.pfeiffer)

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Vermintes Gelände (nicht nur) für Arztwebseiten

Als Webdesigner habe ich mich auf ein rechtlich reichlich vermintes Gebiet spezialisiert, nämlich auf die Erstellung von Praxiswebseiten für den Gesundheitsbereich.

Ein paar Zahlen dazu:

Wir haben in Deutschland rund 200.000 niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Aber nur etwa ein Fünftel der niedergelassenen Praxisbetreiber nutzt die Möglichkeiten des Internets zum Praxismarketing - und dies in einer Zeit, in der sich auch Ärzte, Zahnärzte und Praxisbetreiber zunehmend mehr als Wettbewerber auf dem Markt präsentieren müssen.


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Ob Wettbewerb im Gesundheitswesen eine gute Sache ist oder nicht, mag dahin gestellt sein. Noch kritischer mag mancher sein, dass Praxismarketing zunehmend auch Werbung im öffentlichen Raum mit einbezieht. Realität ist aber, dass die Entwicklung unaufhaltsam in diese Richtung geht und Ärzte hier eine Chance und nicht nur eine Bedrohung sehen sollten.

Irgendwie ist das Bewusstsein aber noch nicht in der niedergelassenen Ärzteschaft angekommen - immerhin haben einer Erhebung von 2008 zufolge nur ca. 18% der Praxen, also rund 36.000 eine eigene Praxiswebseite (Zahl: TNS Infratest und Research International).

Umgekehrt heisst das: Mehr als 160.000 Praxen von Ärzten, Zahnärzten oder Psychotherapeuten sind nicht im Internet vertreten und verzichtet damit auf die Nutzung wichtiger Marketingmöglichkeiten für ein kleines oder mittleres Unternehmen.

Aber auch die vorhandenen Webseiten sind nicht ohne...:


Wenn ich mir diese Arztwebseiten so anschaue, fällt mir auf, dass ein erheblicher Teil dieser Seiten nicht den sich ständig veränderten Standards im Internet entspricht. Nicht wenige dieser Webseiten sind reine Bastlerlösungen, die der Praxisbetreiber selbst oder vielleicht der Nachbarsjunge erstellt hat. In klaren Worten: Sicherlich ein Viertel der dieser ohnehin nicht zahlreichen Praxiswebseiten ist grottenschlecht - und das grösste Problem: Der Webseitenbetreiber weiss es meistens gar nicht.

Einmal sind da technische Aspekte zu nennen:

Webseiten müssen sicherlich gut aussehen - und über Geschmack lässt sich ja durchaus streiten. Aber Praxiswebseiten müssen auch funktionieren - d.h., sie müssen so gut funktionieren, dass Seitenbesucher auf der Webseite gehalten werden, dass sein Interesse geweckt wird und dass er dazu angeregt wird, die Seite wiederholt zu besuchen. Und vor allen Dingen müssen Praxiswebseiten im Internet auch gefunden werden und nicht bei Google auf Platz Nr. 3456 oder noch schlechter landen. Um das zu erreichen braucht es technische und auch gestalterische Kompetenz.

Dann aber ist da der Bereich der juristischen Fallstricke

Und damit bin ich zurück beim ersten Satz dieses Beitrags: Praxiswebseiten sind rechtlich per se nicht unproblematisch - als Betreiber einer Praxiswebseite betreten Sie rechtlich vermintes Gebiet. Aber das ist kein grosses Problem, denn mit der nötigen Fachkenntnis werden Sie diese Klippen umschiffen können.

Trotzdem sind genau hier erhebliche Defizite bei Praxiswebseiten zu finden: Das reicht von eher einfach zu entdeckenden Formfehlern im Impressum (ein nicht geringer Teil der Praxiswebseiten hat gar kein Impressum...!) bis hin zu unabsichtlichen Werbeaussagen, die Ihnen als irreführend oder als unkorrekt im Rahmen Ihrer ärztlichen Tätigkeit ausgelegt werden können. Nur 18,8% der Praxiswebseiten gilt laut Stiftung Gesundheit als rechtlich einwandfrei.

Nach einer Studie der Stiftung Gesundheit wurden in 2008 rund 8000 Arzthomepages abgemahnt - das sind über 20% der Praxiswebseiten! Bei durchschnittlichen Abmahnkosten von mindestens € 1.000 ergibt sich dabei ein Gesamtschaden von € 8.000.000!

Und dieser Schaden wäre vermeidbar.

Laut Dr. Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit: „Das Gros dieser Streitereien wäre leicht vermeidbar, wenn Ärzte oder Agenturen nur ein paar grundlegende Regeln einhalten würden; ein seriöses Impressum beispielsweise kostet nichts.“

Nur muss man halt wissen, worauf es ankommt...

Nein, ich bin kein Rechtsanwalt - ich bin ein auf Arzt- bzw. Therapeutenwebseiten spezialisierter Webdesigner. Als solcher kenne ich mich mit den juristischen Fallgruben aus und wenn wir zusammen arbeiten, weise ich sie, auf Problemfelder hin und gebe Ihnen auch Tipps, wie man gefährliche Klippen umschifft. Eine juristisch unerschütterliche Expertise kann ich Ihnen natürlich auch nicht erstellen - dazu müssen sie schon einen Fachanwalt konsultieren.

Aber Sie können mir schon soweit vertrauen, dass von mir erstellte Praxiswebseiten wenig Angriffsflächen bieten...

Bildquelle: morguefile | southernfried

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Digitale Flugblattnachrichten binden Patienten
(oder Klienten und Kunden)

Jeder unter 20 Jahre alte Mensch weiss, was ein „Blog“ ist. Jeder, dem ich den Begriff erst näher bringen muss, outet sich als völlig hinter der Zeit her hinkender Opa (oder Oma...). Aber ich bin gnädig und darf das auch sein. Denn ich bin selber alt genug um als Opa durchzugehen.

Insofern habe ich Verständnis für die Generation der Vorgestrigen im Web. Fangen wir mal so an:


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Früher gab es Flugblätter.


Die wurden mit einer Schreibmaschine auf Matrizenpapier getippt, und dann mit viel Spiritus durch eine Maschine gekurbelt. Bei vielleicht 100 Kopien war Schluss, dann musste eine neue Matrize her - neu getippt etc. Die Politaktivisten unter den Ärzten, Therapeuten etc. wissen das. Flugblätter sind jedoch von vorvorgestern.

Dann gab es „Flyer“.


Das ist im Prinzip dasselbe wie Flugblätter, nur eben englisch (oder besser 'denglisch'). Flyer sind nicht von vorvorgesestern, sondern nur von vorvorgestern.


Kein Flyer wird heute mehr auf eine Matrize getippt, heute erstellt man am Rechner ein Textdokument und je nach finanziellem Hintergrund und auch drucktechnischer Kompetenz druckt man dann entweder eine begrenzte Anzahl davon auf dem heimischen Drucker aus oder vergibt einen Druckauftrag an das örtliche Copycenter. Das ist dann eben die Flugblattversion von vorgestern.

Noch eleganter machen es die etwas Fortgeschritteren: Die exportieren das Textdokument in ein mehr oder minder druckausgabefähiges PDF-Dokument und laden es dann bei einem Onlinedruckservice hoch. Und am Ende des Prozesses hat man dann einen Karon Flyer vor sich und ärgert sich oft genug schwarz über das Ergebnis.

Das Ergebnis birgt Überraschungen, weil der heimische Flugblattproduzent nicht verstanden hat, was Druckausgabefähigkeit ist und dass dazu etwas mehr als ein ALDI- Computer und die Office-Suite von Microsoft vonnöten ist. Und solche Überraschungen sind teuer.

Dann kam der „Newsletter“.


Auch der ist so eine Art Flugblatt, wird aber nicht mehr gedruckt und schon gar nicht auf Matrizenpapier getippt. Newsletter werden mehr oder minder gut mit Office- oder Layoutprogrammen und manchmal auch nur mit dem Mailprogramm erstellt und dienen in etwa als eine Art Zeitung für Arme.

Insofern bieten Newsletter eine probate Möglichkeit, eine grosse Zahl von Adressaten (im schlimmsten Fall Patienten, Kunden oder Klienten) mit Mitteilungen über das eigene Dienstleistungsangebot oder das eigene Produkt zu informieren. Da solche Newsletter dafür gedacht sind, regelmäßig verschickt zu werden, dienen sie der Kunden- oder im Fall von Ärzten und Therapeuten der Patienten- oder Klientenbindung.

Patienten (oder eben Klienten) können solche Newsletter abonnieren und freuen sich über deren Erhalt genauso wie der Apothekenkunde, der schon auf die monatlich erscheinende „Apothekenrundschau“ wartet. Und derjenige, der sich für die Inhalte dieser Newsletter nicht interessieren sollte, bestellt ihn ganz einfach ab.

Ob ein Newsletter ankommt, hängt natürlich davon ab, was drin steht und wie er aufgemacht ist. Der Adressat muss einen Nutzwert haben und ein nur mit Werbung gefüllter Newsletter weckt kaum Interesse. Newsletter sind ein wenig wie Flugblätter von gestern - nicht ganz, aber zunehmend. Richtig eingesetzt, haben sie noch immer ihre Berechtigung und werden sie noch eine ganze Weile behalten.

Das zeitgemässe Flugblatt jedoch ist das „Blog“.


Ein „Blog“ oder „Webblog“ ist eine digitale Nachrichtenseite im Internet, die man perfekt in die eigene Internetpräsenz, z.B. Ihre Praxiswebseite, einbinden kann - am Besten gleich als Startseite.

Ein Blog bietet die Möglichkeit mit geringem Kosten- und Zeitaufwand die eigene Arbeit, das eigene Angebot und auch die eigene Meinung einer grossen Zahl von Lesern näher zu bringen. Ein Blog kann hochaktuell gehalten werden - wer die Zeit aufbringen kann, kann gar tägliche oder stündliche Nachrichten veröffentlichen. Was verständlicherweise aber nur Sinn macht, wenn man auch etwas zu sagen hat, was Andere lesen wollen.

Blog deine Praxis!


Zunehmend entdecken auch Praxisbetreiber die Potentiale, die ein Blog bietet - wenn sie das Internet überhaupt schon entdeckt haben (aber das ist ein anderes Thema).

Praxisblogs sind ein Kommunikationskanal zum Patienten oder Klienten und fördern die Imagebildung einer Praxis ganz erheblich. Und insofern sind sie ein eigentlich unverzichtbares Marketinginstrument.

Stellt man pro Woche einen oder vielleicht sogar zwei Beiträge zu praxisrelevanten Themen ins Blog, erweckt man einerseits Aufmerksamkeit und andererseits bindet man seine 'Kundschaft'. Gerade potentielle Patienten suchen nach Gesundheit im Internet - zunehmend auch ältere Menschen. Und landen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf Ihrem Praxisblog. Sofern sie eines haben...

  • Blogs lassen sich interaktiv gestalten und bieten einen echten Mehrwert für den Webseitenbesucher wie für den Webseitenbetreiber.

  • Blogs haben für diejenigen, die bereits eine Internetpräsenz haben, einen besonderen Vorteil: Google liebt sie. Praxiswebseiten mit einem Blog werden besser bewertet werden und so eher auf den vorderen Plätzen der Suchergebnisseiten landen.

  • Blogs kosten nicht viel: Während gedruckte Materialien erhebliche Kosten verursachen können, lassen sich Blogs meisten kostenlos nutzen - lässt man mal den Zeitaufwand aussen vor. Allerdings ist der Zeitaufwand begrenzt, denn viele „blogbare“ Materialien haben sie ohnehin vorliegen. Und wer eine eMail schreiben kann, kann auch bloggen.

Und wem der Begriff „Blog“ nicht gefällt, nennt die Blogseite Seite halt „Neuigkeiten aus der Praxis“.

Sie haben keine Zeit für so etwas?


Dass die zeitlichen Ressourcen im Praxisbetrieb begrenzt sind, ist sicher unstrittig. Aber das Betreiben eines Blogs lässt sich auch nach aussen vergeben - Sie dürfen mich diesbezüglich ansprechen. Oder aber es findet sich ein internetbegeisterter Mitarbeiter in Ihrer Praxis, der diese Aufgabe gerne übernimmt.

In jedem Fall wird ein Praxisblog einen Mehrwert für Ihre Praxis bringen. Sie müssen halt nur ein's haben...

Bildquelle: aboutpixel | Thomas Pieruschek

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Ärzte, Arztpraxen und aktive Internetnutzung

Der überwiegende Teil der Ärzte nutzt das Internet beruflich - und sei es nur zur Informationsbeschaffung oder für die E-Mail-Kommunikation. In einer Studie zeigte sich aber, dass nur 18% der Allgemein- und Fachärzte eine eigene Praxiswebseite haben.

Das mag nachvollziehbare Gründe haben:

Ärzte haben zu wenig Zeit für die Erstellung und Pflege eines Internetauftritts: Wie lässt sich die Erstellung und die nachfolgende Pflege einer Webseite mit den zeitlichen und personellen Ressourcen einer Arztpraxis vereinbaren?


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Ärzten ist der Nutzen einer Internetpräsenz nicht klar: Welche Informationen sollen sie auf eine Webseite veröffentlichen, wie sollen sie sich präsentieren, welche Vorteile ergeben sich durch eine aktive Internetnutzung?

Ärzten ist das Internet zu wenig transparent: Was haben Suchanfragen eines potentiellen Patienten bei Google mit meiner Praxis zu tun, wenn die Suchanfrage einige zehntausend Treffer ausspuckt, wo bleiben die Sicherheitsaspekte in einem datenschutzrechtlich sensiblen Bereich?

Ärzte haben Probleme, sich mit aktiven Strategien für die Vermarktung ihrer Gesundheitsdienstleistungen zu befassen, es fehlt ein Marketingkonzept: Was erlauben das Heilmittelwerbegesetz und rechtliche Vorgaben - fängt marktschreierische Werbung an?

Tatsächlich lassen sich aber ein paar deutliche Vorteile einer Praxiswebseite ins Auge fassen - hier ein paar wenige Punkte heraus gegriffen:

  • eine Praxiswebseite stellt den Praxisbetreiber und sein Team vor, sie gibt dem Seitenbesucher Einblick in Praxisabläufe und schafft bei aller dem Internet immanenten Distanz eine persönliche und familiäre Atmosphäre

  • eine Praxiswebseite dient einem angemessenen Praxismarketing, es lassen sich Leistungen besser darstellen und hilft bei der Unterscheidung vom Mitbewerber auf einem eng gewordenen Gesundheitsmarkt

  • Terminvereinbarungen, aber auch Überweisungs- oder Rezeptanforderungen lassen sich zumindest zum Teil ins Internet verlagern und entlasten den Praxisbetrieb. Der Patientenzufluss lässt sich durch ein teilweise nach aussen verlagertes Terminmanagement in Grenzen steuern und dient damit auch bei ansonsten vollen Wartezimmern einer gezielteren Patientenakquise


Der Nutzen einer Praxiswebseite


Eine Praxiswebseite hilft vor allem einmal dabei, das Alleinstellungsmerkmal Ihrer Praxis nach aussen zu kommunizieren und dabei einen grossen Adressatenkreis zu erreichen. Wenn nur 18% der Arztpraxen über eine Webseite verfügen, könnten Sie bereits zu denjenigen gehören, die sich von den restlichen 72% Ihrer Kollegen unterscheiden. Und jede Praxis hat irgendein Alleinstellungsmerkmal, mit der sie sich vom Mitbewerber unterscheidet - es ist Aufgabe eines Konzeptes für Praxismarketing, heraus zu arbeiten, wo die Schwerpunkte zu sehen sind

Ihr Alleinstellungsmerkmal können Sie mit einem zu Ihrer Praxis passenden Internetauftritt öffentlich machen. Sie können Mehrwertangebote für Patienten anbieten und mit einer professionell gestalteten Praxiswebseite bedienen Sie die Erwartungen Ihrer Patienten - nicht zuletzt kommen Sie den Bedürfnissen der Privatpatienten entgegen. Mehr noch: Sie können mit einem geschickten Internetauftritt bestimmte Zielgruppen ansprechen und so steuernd auf den Patientenzufluss Einfluss nehmen.

Niemand sucht heute mehr ein medizinisches Angebot im Branchentelefonbuch - selbst ältere Menschen, die so genanten "Silbersurfer" gehen ins Internet, wenn sie nach Lösungen für Gesundheitsprobleme suchen. Wenn man Ihre Praxis im Internet nicht findet, wirkt sich das direkt nachteilig auf Ihre Praxis aus. Gerade die zahlungsfähigeren Patienten, die auch bereit sind, privatärztliche Angebote in Anspruch zu nehmen, werden Sie mit einem professionellen Internetauftritt erreichen. Wenn Sie einen haben...

Die meisten Privatpatienten sind aus dem Berufsleben professionelle Aufarbeitungen gewöhnt. Gerade deshalb könnte eine entsprechend gestaltete Praxiswebseite den Vorteil gegenüber einer anderen Praxis bieten, vor allem bei dem engen Terminkalender der meisten Privatpatienten, die sich dann bereits virtuell einen Eindruck von Ihrer Praxis verschaffen können. Unprofessionell gestaltete oder veraltete Praxisdarstellungen wirken sich vor diesem Hintergrund nahezu geschäftsschädigend aus

Außerdem dient eine Praxiswebseite auch der Pflege der Bestandspatienten und letztlich sind zufriedene Bestandspatienten auch eine gute Werbung und sollten beim Praxismarketing nicht vergessen werden.


Der Aufwand für eine Praxiswebseite


Ganz klar: Ärzte wollen sich um Patienten kümmern und sich mit einer Praxiswebseite nicht noch eine weitere Aufgabe aufhalsen. Hier kann ich Ihnen helfen und für Sie die komplette Erstellung und auch die nachfolgende Pflege eines professionellen Internetauftrittes übernehmen. Gerne betreue ich Ihren Internetauftrtitt von der Konzeption über die Erstellung und Veröffentlichung ihrer Seite bis hin zu regelmässigen Anpassungsarbeiten.

Der Weg ist einfach: Nach einer kurzen Bestandsaufnahme und der Eingrenzung ihrer Zielsetzungen und Vorstellungen kann ich Ihnen Vorschläge zu einer Praxiswebseite machen. Die Umsetzung erfolgt in Absprache mit Ihnen und fügt sich in das vorhandene Gesamtkonzept der Praxispräsentation ein. Die Kosten sind überschaubar - jede andere Marketingmaßnahme wird teurer und sicherlich auch unflexibler sein.
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Bildquelle: aboutpixel | Timo Platte

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Die abgemahnte Praxiswebseite - und nun...?

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine schöne Praxiswebseite. Sie denken, die Seite sei gut gemacht und Sie können nun Ihre Patienten oder Klienten zeitgemäss per Internet ansprechen und erreichen. Sie denken, dass Ihre Praxiswebseite den Anforderungen des Internets genügt.

Und nun bekommen Sie eine Abmahnung...


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Irgendein Anwalt schreibt Ihnen, er habe einen juristisch verwertbaren Fehler entdeckt und nun möchte er dies:

  • eine Erklärung von Ihnen, dass Sie so etwas nie wieder tun - eine vorgefertigte Unterlassungerklärung hat er gleich beigelegt

  • ein nettes Sümmchen für einen angeblich von Ihnen verursachten Schaden

  • und dann will er noch ein angemessenes Honorar für seine Arbeit



Was nun...?


Ihre erste Reaktion mag sein, dass es sich dabei um irgendeinen intellektuell fehlbegabten Zeitgenossen handelt und Sie werfen das Schreiben in den Papierkorb. Das ist schon einmal grottenfalsch, denn wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten, nein: MÜSSEN Sie reagieren.

Zumindest sollten Sie eine Abmahnung ernst nehmen!


Die erste Krücke: Auf einer Abmahnung muss nicht stehen, dass es sich um eine Abmahnung handelt. Passen Sie also auf, wenn Ihnen jemand einen Brief schickt, in dem dieses Wort nicht auftaucht, in welchem er jedoch mehr oder minder deutlich ein Fehlverhalten Ihrerseits behauptet und Sie auffordert, dieses abzustellen. Auch das ist eine Abmahnung, selbst wenn sie auf rosa Papier geschrieben wurde - oder als eMail zu Ihnen in die Praxis schneit.

Oder etwas formaler: Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, eine (vermeintliche) Rechtsverletzung zu unterlassen.

Und sie ist auch dann eine Abmahnung, wenn sie mit Filzstift auf ein Stück Küchenkrepp gekritzelt wurde...

Wenn Sie Ihren ersten Schreck überwunden haben, sollten Sie sich die Abmahnung aber mal genauer anschauen:

  • sind Sie überhaupt als Adressat der Abmahnung genau benannt? Gerade im Internet kursieren Massenabmahnungen, bei denen oft noch nicht mal Ihre eMail-Adresse stimmt. Das ist Müll und gehört in eben solche Tonnen

  • steht überhaupt drin, wer genau Sie dort abmahnt? Viele Abmahnungen entpuppen sich bereits hier als mehr oder minder übler „Scherz“.

  • ist der Abmahner überhaupt ein Mitbewerber von Ihnen? Das ist für einen Laien mitunter nicht ganz einfach zu beantworten - deshalb seien Sie hier vorsichtig!

  • stehen irgendwelche Fristen drin - die sollten Sie ernst nehmen!


Wenn Sie das geklärt haben, fragen Sie sich, ob der Sachverhalt, der Ihnen vorgeworfen wird, überhaupt zutrifft. Und da wird es schon schwieriger, denn oft wissen Sie nicht wirklich, was juristisch korrekt ist und was irgendwo doch einen abmahnfähigen Punkt enthält.

Wenn Sie hier irgendwelche Zweifel haben, sollten Sie nicht weiter grübeln - gehen Sie zum Anwalt!


Was Sie auf keinen Fall tun dürfen:


Werfen Sie das Abmahnungsschreiben nicht weg. Sie müssen es ernst nehmen und im Zweifel reagieren. Sie müssen auch dann reagieren, wenn auf der Abmahnung das Wörtchen „Abmahnung“ nicht drauf steht.

Unterschreiben Sie nichts - vor Allem nicht die oft beigefügte Unterlassungserklärung. bevor Sie so etwas tun, brauchen Sie einen Anwalt, denn der Strick, den Sie sich u.U. damit drehen, liegt meist im Verborgenen! Eine Unterlassungserklärung ist eine vertragliche Verpflichtungserklärung mit 30 Jahren Gültigkeit...! Lassen Sie sich auch nicht von engen Fristen beeindrucken - Sie brauchen umgehend eine anwaltliche Beratung.


Was Sie aber in jedem Fall tun müssen:


Stellen Sie das ab, was Ihnen vorgeworfen wird: Haben Sie falsche Angaben im Impressum gemacht, korrigieren Sie diese; haben Sie ggfs. unberechtigterweise urheberrechtlich geschütztes Material auf Ihrer Webseite eingefügt, entfernen Sie dies umgehend; etc. etc. Teilen Sie der abmahnenden Gegenpartei mit, wenn Sie den Sachverhalt beseitigt haben, aber machen Sie bitte keine weiteren Erklärungen oder Zugeständnisse.

Gehen Sie bei irgendwelchen Zweifeln zu einem Anwalt - und am Besten nicht zu Ihrem Haus- und Hof-Anwalt, der auch Ihre vorletzte Scheidung so genial bearbeitet hat, sondern zu einem Fachanwalt, der sich mit Internet- und Wettbewerbsrecht auskennt. Das kostet Geld, ist aber billiger wie jegliche Falle, in die sie selbst tappen können.

Wenn in der Abmahnung eine Verschwiegenheitsklausel steht, lassen Sie sich bitte nicht beirren - so etwas ist immer unseriös! Und vor Allem darf Sie das nicht davon abhalten, sich Hilfe zu holen.

Ist in der Abmahnung eine Schadenersatzforderung enthalten, gehen Sie ohne Beratung keinesfalls darauf ein. Ein solcher Schaden muss erst einmal belegt werden - und da hat die Gegenseite oft erhebliche Probleme.Und wenn tatsächlich ein schaden entstanden sein sollte, kann man mit der Gegenseite immer noch verhandeln - die Forderung ist eben eine Forderung und kein abschliessendes Urteil! Und fordern kann die Gegenseite viel...


Wenn Sie nichts tun, ist das nicht gut für Sie!


Wenn Sie nichts tun, sind im Falle eines Falles schnell mal bis zu € 50.000 und mehr in den Sand gesetzt. In 2008 z.B. wurden rund 8000 Ärzte wegen fehlerhafter Praxiswebseiten abgemahnt, mit jeweiligen Durchschnittskosten von € 1.200,00...!

Wenn Sie sich sicher sind, dass der Gegenstand der Abmahnung Unsinn ist und Sie deshalb nicht reagieren, kann die Gegenseite trotzdem eine einstweilige Verfügung erwirken - und da der entscheidende Richter das meist macht, ohne Sie anzuhören, haben Sie danach auf jeden Fall eine schlechtere Position. Man kann diesem durch eine so genannte Schutzschrift an das Gericht entgegen wirken - aber das ist dann Aufgabe Ihres Anwaltes. Ebenso Aufgabe Ihres Anwaltes ist die so genannte „negative Feststellungsklage“ mit der sie die Rechtmässigkeit der Abmahnung gerichtlich überprüfen lassen können.


Conclusio:


Eine Abmahnung ist kein Beinbruch und auch kein Todesurteil. Eine Abmahnung ist „nur“ eine Art Angebot der Gegenseite, sich aussergerichtlich zu einigen. Aber dieses Angebot hat es in sich und Sie müssen handeln - wie auch immer. Wenn Sie es nicht tun, haben Sie per se schlechte Karten...

Bildquelle: aboutpixel | Pixelsocke

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Eine einfache Tatsache: Webseiten kosten Geld

Ich freue mich immer wieder über Kundenanfragen - z.B. von Ärzten, Heilpraktikern und anderen Leuten aus dem medizinisch-therapeutischen Umfeld, die endlich gemerkt haben, welch sinnvolles Marketing-Instrument eine eigene Praxiswebseite sein kann.

Dann kommen aber Anfragen, die etwa so aussehen:



„Ich bräuchte eine Webseite für meine Praxis."
"Können Sie das übernehmen?
"Was kostet das?“
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Zum ersten Teil der Anfrage:


Klar, freut mich. Endlich mal einer aus dem medizinischen Umfeld, der gemerkt hat, dass man sich tummeln muss. Und dass der Eintrag im Branchentelefonbuch nicht der Weisheit letzter Schluss ist.


Zum zweiten Teil der Anfrage:


Aber sicher doch. Dazu bin ich ja da. Und ich kann’s sicher besser wie manch Anderer. Ganz sicher!


Zum dritten Teil der Anfrage:


Tja, das weiss ich auch nicht!

Wenn Sie ein Auto kaufen wollen, rufen Sie dann beim Händler an und fragen so „Ich möchte ein Auto kaufen. Was kostet das?“ Das machen Sie natürlich nicht, denn Sie wissen, dass es solche und solche Autos gibt. Und so ist das auch mit den Webseiten - es gibt solche und solche...


Zwischenfazit:


Wenn ich nicht genau weiss, was ich für Sie machen soll, kann ich auch nicht sagen, was eine Webseite kostet. Alles Andere wäre blosses Stochern im Nebel - und wenn es dann am Ende doch teurer geworden ist, wie Sie sich das erhofft haben, ärgern wir uns beide.

Ich müsste mich also erst einmal ein wenig schlau machen über das, was Sie wollen und dazu sollten wir zumindest mal telefonieren. Ich muss also so eine Art Anamnese machen oder eine Bestandsaufnahme über Ihre Wünsche und Ziele und auch über das, was Sie bereits mitbringen. Erst nach einer Bestandsaufnahme werde ich genauer wissen, was Sie brauchen und wie ich Ihr Webseitenprojekt umsetzen könnte.

Ein genaueres Angebot kann ich nur machen, wenn wir uns vorab miteinander kurz schliessen.

Ich würde dann z.B. dies abfragen wollen:

  • gibt es z.B. schon Geschäftausstattungen bzw- CD-Material, an dem die Webseite ausgerichtet werden soll?

  • haben Sie schon Ideen, welche Informationen Sie veröffentlichen wollen oder brauchen Sie weiter gehende Beratung?

  • haben Sie ein ausgearbeitetes Marketingkonzept oder zumindest ein paar Ideen, in welche Richtung es gehen soll?


Die Vorgehensweise würde also so aussehen:

  • Sie rufen mich kurz an, wir besprechen das am Telefon und machen dann eine Bestandsaufnahme ihres Bedarfs, ihrer Vorstellungen und Wünsche. Erst dann kann ich Ihnen sagen, was eine Webseite kosten würde.

  • ich erstelle einen ersten Entwurf für eine Navigationsstruktur der Seite, auf dieser Grundlage mache ich Ihnen dann ein Angebot

  • nach der Auftragserteilung mache ich Ihnen einen oder mehrere Vorschläge zum Aussehen, d.h. zum Layout Ihrer Webseite

  • dann baue ich die einzelnen Seiten auf, die Inhalte (Blöder und Texte) bekomme ich von Ihnen oder ich erstelle diese für Sie

  • dann schauen Sie sich das Ganze an und nehmen die Seite ab - erst dann veröffentliche ich die Seite


Bildquelle: aboutpixel | sophie_h

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Wie gut ist meine Praxiswebseite?

Vielleicht gehören Sie zu der Minderheit Ärzte oder Therapeuten, die bereits begriffen haben, dass Praxismarketing über einen Eintrag im Branchentelefonbuch hinaus geht. Dass man vielleicht doch ein Quentchen mehr machen müsste, um seine Arbeit in geeigneter Weise an den (richtigen) Patienten oder Klienten zu heran zu tragen.

Sie haben sich deshalb schon einmal eine Praxishomepage erstellen lassen. Und nun möchten Sie wissen, wie gut diese Seite ist...



Dazu gibt es tatsächlich ein paar "Messinstrumente" im Internet, die nach Eingabe Ihrer Webseitenadresse die Seite analysieren und bewerten. Googeln Sie mal danach, die Auswahl ist mittlerweile recht gross und es finden sich auch ein paar begrenzt durchaus brauchbare Tools darunter.
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Vielleicht sind Sie nun enttäuscht über die Ergebnisse, es gibt viele Fehlermeldungen und nun sind Sie irritiert, ob der Webdesigner sein Handwerk überhaupt versteht. Aber diese Internettools sind kritisch zu bewerten, denn irgendwelche Messwerte sagen nichts oder nur wenig darüber aus, wie gut Ihre Seite ist:

  • da fliesst z.B. in die Bewertung mit ein, ob Ihre Seite bei Wikipedia oder bei DMOZ (einem wichtigen Webverzeichnis) aufgeführt wird. Das ist Unsinn, denn eine Praxiswebseite muss nicht bei Wikipedia verlinkt sein - wozu auch? Aber es gibt Punktabzug bei den Tools

  • da wird bekrittelt, dass keine Keywords in den so genannten Meta-Tags des Quellcodes stehen. Ja und? Google interessiert sich nicht mehr dafür

  • oder es wird moniert, dass ein Meta-Tag fehlen würde, das über die Suchmaschine über die Sprache Ihrer Praxiswebseite informiert. Suchmaschinen sind aber nicht dumm - die wissen das schon selber. Punktabzug beim Tool gibt's trotzdem

  • dann wird vielleicht ein Punktabzug vorgenommen, weil die Seiten Adresse erst zwei Jahre alt ist. Wie wollen Sie dem begegnen, Sie können das Rad nicht zurück drehen und Ihre Seite rückwirkend ab 1998 ins Netz stellen

  • etc. etc.


Was noch viel schlimmer ist, finde ich jedoch, wenn solche Tools eine halbwegs positive Bewertung aussprechen, obwohl die Seite eigentlich grottenschlecht ist. Die Tools orientieren sich nämlich nur am Messbaren - aber Quantität ist nun mal nicht zwingend Qualität.

Stellen Sie sich mal vor, Sie haben eine Seite mit einem perfekten Quelltext (das gibt es aber noch nicht einmal in der Theorie). Jedoch die Gestaltung dieser Seite ist grauselig, ist vielleicht so fürchterlich, dass Nutzer Ihre Seite schreiend verlassen. Was nützt Ihnen dann eine positive Bewertung bei den Tools?

Fast alle diese Tools sind keine wirklichen Analysewerkzeuge für Webseiten, sondern sind oft nur mehr oder minder nette Spielereien. Und in der Zusammenarbeit zwischen Wendesigner und Kunde (also Ihnen) helfen sie nicht wirklich, sondern machen einem das Leben allenfalls schwer, weil der Kunde etwas erwartet, was nicht leistbar ist oder was kontraproduktiv ist.

Zwar haben CSS- und HTML-Validatoren (hier gibt es tatsächlich ein paar ernst zu nehmende Werkzeuge im Internet) eine Berechtigung. Aber Seiten, die hier durchfallen, werden deswegen noch lange nicht schlechter gefunden als Andere und erfüllen durchaus ihren Zweck...

...das beste Tool ist nämlich immer noch der Seitenbesucher selbst: Findet er überhaupt Ihre Seite? Und findet er sich auf der Seite auch zurecht; findet er das, wonach er gesucht hat?

Sicher, es gibt ernst zu nehmende Werkzeuge, aber man muss die ausgegebenen Werte auch verstehen und beurteilen können (nicht jeder rote Markierungpunkt solcher Tools muss ein Problem sein). Und wenn dann diese Seitentest-Spielzeuge, wie ich sie oben kritisiere, solche Meldungen ausgeben, wenn ich eine ohne Zweifel besonders häufig frequentierte und anerkannte Seite wie www.wikipedia.de überprüfe:

"Anhand der Suchbegriffe, die wir aus dem Seitentitel extrahiert haben, konnten keine TopTen-Platzierungen in der Google Suche ermittelt werden"

oder

"...enthält zu wenig Content"

dann ist das fast schon belustigend. Oder auch traurig - je nach Standpunkt.

Wenn Sie wissen wollen, wie gut Ihre Seite ist, kann ich Ihnen helfen: Ich mache für Sie gerne eine eine systematische Analyse Ihrer bestehenden Praxiswebseite - fragen Sie mich doch einfach danach.

Bildquelle: aboutpixel | DWerner

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(Kostenlose) Freemailer und sensible Patientendaten

E-Mails sind zweifelsohne eine praktische Angelegenheit - auch für die Kommunikation mit Patienten oder Klienten.

Wie jedes Kommunikationsmittel muss auch die E-Mail verschiedenen Anforderungen genügen, um als sicheres Kommunikationsmittel gelten zu dürfen. Hier sind als wichtigste Kriterien die Authentizität,
der Integrität und dem Datenschutz einer E-Mail zu nennen .

Was heißt das im Alltag zum Beispiel in einer Arztpraxis, wo der Vertraulichkeit zwischen "Leistungserbringer", also dem Arzt und seinen Angestellten und dem "Leistungsnehmer" ein hoher Stellenwert zukommt?


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Mit "Authentizität" ist gemeint, dass auch tatsächlich eine Kommunikation zwischen realen Personen statt findet und Sie z.B. mit einer Person kommunizieren, die es gar nicht gibt. Das Internet ist voll von real nicht existierenden Personen, schauen Sie nur einmal in die diversen Foren, wo sich Leute mit gefälschten Daten anmelden. Und auch die E-Mail, die Sie sicher auch schon in Ihrer Mailbox gehabt haben, wo Ihnen ein unbekannter Mensch aus Nigeria oder Taiwan das Geschäft Ihres Lebens vorgeschlagen hat, kam sicher nicht von einer realen Person.

Mit "Integrität" bezeichnet man das Schutzziel, dass der E-Mail-Inhalt bei der Übertragung nicht verändert wird. Immerhin könnte einer E-Mail einmal eine Beweisfunktion haben müssen. Bei E-Mails ist diese Integrität im Vergleich mit einem geschriebenen Brief oder einem Fax schwer aufrecht zu erhalten, denn der Inhalt einer E-Mail kann sowohl während der Übertragung oder nachträglich vom Empfänger verändert werden. Das ist an sich nichts Schlimmes, aber man muss sich dieser Tatsache bewusst sein und um die Begrenztheit einer E-Mail, die sich daraus ergibt, wissen

Der Begriff des Datenschutzes dürfte Ihnen, wenn Sie z.B. Arzt oder Therapeut sind, geläufig und im Arbeitsalltag präsent sein. Um einen Ausschnitt dieser Problematik soll es hier gehen.

E-Mails können Sie hinsichtlich Datenschutz mit eine Postkarte vergleichen:

Jeder, der Zugriff auf die Postkarte hat, kann die Inhalte der E-Mail lesen. Verhindern können Sie das nur mit so genannten verschlüsselten E-Mails - das aber hat im Arbeitsalltag einer Arztpraxis bislang nur eine sehr begrenzte Bedeutung, denn kaum jemand nutzt diese Möglichkeit; und gerade in der Kommunikation mit technisch oft nicht ganz so begabten Empfängern Ihrer E-Mails kann das schnell zum Desaster ausarten.

Eine E-Mail, die über ein offenes und jedermann zugängliches Internet übermittelt wird, ist also für vertrauliche Informationen nur sehr begrenzt geeignet. Werden Inhalte der E-Mail Dritten, die dieser Inhalt nichts angeht, bekannt, stellt das einen unzulässigen Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte dar - letztlich dürfte ich Ihnen hier wenig Neues berichten, aber ich bin trotzdem immer wieder erstaunt, mit welcher Unbedarftheit sich mancher Internetnutzer -gerade auch aus dem medizinisch-therapeutischen Umfeld- in Sicherheit wiegt, wenn er sensible Informationen wie beispielsweise Laborbefunde per E-Mail von A nach B schickt.


Wichtig:


Wenn es um Kommunikation zwischen Arzt/Therapeut geht, sind alle übermittelten Informationen "sensible personenbezogene Patientendaten". Und das gilt auch für die Inhalte von E-Mails.

Patientendaten dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden. Wenn Sie E-Mails nutzen, sind aber immer Dritte in die Weitergabe von Daten involviert - und sei es nur der Provider, mit Hilfe dessen Sie Ihre E-Mails versenden. Sitzt Ihr Provider in Deutschland, dürfen Sie davon ausgehen, dass er sich an deutsches Datenschutzrecht hält. Streng genommen müssen Sie den Patienten, der ja der eigentliche "Eigentümer" seiner sensiblen Patientendaten ist, auf diese Situation hinweisen und der Patient muss sich damit einverstanden erklären. Soweit dürfte Ihnen auch das geläufig sein, obwohl ich mir sicher bin, dass etliche Leser das bereits nicht mehr im Blick haben.


Nun gibt es aber eine Besonderheit:


Nicht wenige Praxen nutzen -aus welchen Gründen auch immer- die Angebote von meist kostenlosen Webmail-Diensten. Verbreitet sind z.B. Google-Mail, GMX, AOL oder das Angebot von web.de - das sind nur wenige Beispiele einer Unzahl vergleichbarer Dienste.

Auf den ersten Blick erscheint das Angebot solcher Freemailer attraktiv und unkompliziert. Sie müssen aber wissen, dass alle diese Dienste

  1. Geld verdienen wollen - auch dann wenn die Angebote für Sie kostenlos sind

  2. die Server dieser Dienste i.d.R im Ausland stehen - oft in den USA


Zum Thema "Geld verdienen" und Datenschutz:


Die Server für den E-Mail-Verkehr zu betreiben, kostet richtig Geld. Der Freemailer, der Ihnen einen vordergründig kostenlosen Service anbietet muss aber mit Gewinn arbeiten. Die Schlussfolgerung aus dieser Tatsache: Auch wenn Sie selbst für den Service kein Geld hinlegen müssen, so bezahlen Sie trotzdem: Mit Ihren Daten oder eben mit den Patientendaten.

Und Sie wissen absolut nicht, was z.B. Google mit den Daten macht. Vielleicht blendet Google ja nur eine kontextbezogene Werbung in die Mail ein - das wäre weitgehend harmlos. Vielleicht verlaufen Sie die Daten ja aber auch einer Kranken- oder Lebensversicherung - Geld stinkt ja bekanntlich nicht.

In Deutschland gibt es immerhin ein recht restriktives Datenschutzrecht, das zwar mitunter recht sperrig daher kommt und hinderlich erscheint - aber wir können stolz auf dieses Recht sein und sollten uns freuen, dass wir es haben.

Der erste Punkt: Wenn Sie als Arztpraxis oder als Therapeut E-Mails über einen Freemailer versenden, können Sie davon ausgehen, dass der oder die Server, über die das läuft, nicht in Deutschland stehen. Es werden also Daten an das Ausland übermittelt - Sie brauchen also über die Zustimmungserklärung des Patienten hinaus eine rechtlich bindende Vertraulichkeitserklärung des Datenverarbeiters. Ich glaube nicht, dass beispielsweise Google Ihnen diese Erklärung jemals geben wird...

Der zweite Punkt: In anderen Ländern, beispielsweise den USA, wo z.B. die Mehrzahl der Google-Server stehen dürfte (wer weiss das schon so genau), ist Datenschutz kein sonderlich wertvolles Gut. Google hat sich zwar auf die Fahne geschrieben "Don't be evil" - aber das ist nicht mehr als eine Marketingphrase und keine bindende Verpflichtungserklärung.

Der dritte Punkt ist ein politischer Aspekt: Die USA haben unter dem Banner der Terrorabwehr nach dem 11. September 2001 mit dem "Patriot Act" eine Situation geschaffen, die den amerikanischen Ermittlungsbehörden und den Geheimdiensten unbeschränkte Rechte einräumen.

Thomas Lutz, der Sprecher von Microsoft Österreich gibt dazu laut news@orf.at folgende Auskunft: „Jedes Unternehmen mit einer Präsenz in den USA – wie beispielsweise Google, Apple, Amazon – oder auch Microsoft - ist gesetzlich verpflichtet, einer legitimierten Nachfrage der US-Regierung nachzukommen, wenn das Unternehmen entsprechende Daten verwahrt oder die Kontrolle über diese Daten besitzt“, so. „Das ist der Fall, unabhängig davon, wo die Daten gespeichert sind oder ob es widersprüchliche Verpflichtungen im Rahmen der Jurisdiktion gibt, in der sich diese Daten befinden.“

Wenn man das weiter denkt, kann man im Grunde genommen überhaupt keine sensiblen Daten mehr per Internet übertragen, denn nicht nur Freemailer, sondern auch Unternehmen wie die Telekom, die durchaus stark im amerikanischen Markt aktiv ist, sind davon betroffen und niemand weiss letztendlich, welchen Zugriff sich amerikanische Behörden unter dem Deckmantel der Terorrabwehr auf unsere Daten noch verschaffen werden.

Ich will das gar nicht weiter vertiefen - die nachvollziehbare Schlussfolgerung aus dem Thema Freemailer und Patientendaten ist erst einmal , dass insbesondere die Freemailer von Google über GMX bis hin zu Web.de völlig ungeeignet wir die Übermittlung sensibler personenbezogener Patientendaten per E-Mail sind.

Bildquelle: aboutpixel | Pixelsocke

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