Apple & Co müssen gehen

Webdesign für die Arztpraxis
Wie schon im vorherigen Blogartikel angedeutet, nutze ich für meine tägliche Arbeit Computer mit dem angebissenen Apfel. Übrigens auch für’s Webdesign...

Irgendwann kommen Rechner aber in die Jahre - manchmal früher, manchmal später. Es gilt der Grundsatz: Einen Rechner, den du morgens kaufst, ist mittags bereits veraltet - und da ist etwas Wahres dran.

Windows-Computer werden in der Regel 3, allerhöchstens 5 Jahr alt - dann müssen sie ausgetauscht werden, weil sie zu langsam geworden sind, nicht mehr kompatibel mit externen Geräten oder mit Software sind. Zurück bleibt ein Haufen Elektronikschrott, leider. Hinzu kommt die ganze Sicherheitsproblematik von Windows-Rechnern, aber das ist ein anderes Thema.

MacRechner sind zugegebenermassen beim Erstkauf ein wenig teurer. Aber a) sind sie schöner (obwohl, das ist ein rein subjektiver Faktor) und b) leben sie länger. Mein ältester Rechner, de noch im täglichen Gebrauch ist, ist ein iBook von 2002 - das Ding ist alt 8 Jahre alt! Da relativiert sich das mit dem höheren Einstiegspreis doch erheblich. Mal ganz abgesehen von dem vielen unnötigen Stress, den man sich in Sachen Konfiguration des Betriebssystems und hinsichtlich Software-Nutzung erspart.

Doch zurück zu meinem ganz persönlichen Rechner-Upgrade: Da ich nun im Wesentlichen einen iMac in Kombination mit einem iPad nutze, stehen meine „alten“ Geräte bei eBay zum Verkauf. Wer an einem günstigen Einstieg in die Welt des angebissenen Apfels interessiert ist, oder wer anderweitig Mac-Rechner und Zubehör sucht, ist mit meinen Angeboten vielleicht gut bedient:

MacBook Pro 15 Zoll

Cinema Display 23 Zoll

Crumpler-Tasche für MacBook 15 Zoll

Snow Leopard (Betriebssystem)

Tastatur (mit Nummernblock)

Apple Magic Mouse

Just Mobile Mtable - eine Art Versteck für’s MacBook

Wen es interessiert und wer günstig zu gepflegter und funktionierender Apple-Hardware kommen möchte, der schaut sich meine Angebote einmal an.

MacBook = iMac + iPad?

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Seit Jahren bin ich eingefleischter Mac-User. Nicht dass ich etwas gegen Windows hätte, aber diese Rechner sind einfach
  • schöner (das mag ein reichlich subjektiver Grund sein)
  • sicherer (Viren für Mac gibt’s nicht - und das ist auch gut so)
  • weit einfacher und intuitiver zu benutzen
  • stabiler (obwohl Windows 7 hat aufgeholt)
  • auf die Dauer kostengünstiger
Das Alles sind genug Gründe, dem Rechner-System die Treue zu halten, das mir mindestens 10 Jahre treu ist.

Nun gibt es ein neues „Spielzeug“ von meinem Lieblingscomputerproduzenten: Das iPad...Lesen Sie mehr...

Placebo und Suchmaschinen

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Was man unter "Placebo" versteht, weiss man unter medizinischen Kollegen. Trotzdem noch einmal für die Unkundigen: Ein Placebo ist ein Scheinmedikament und die Gabe basiert auf der Annahme, dass Medikamente alleine durch den Glauben an ihre Wirkung helfen können, auch wenn sie gar keine (geeigneten) Wirkstoffe enthalten.

Zur Überraschung Mancher können diese wirkstofffreien Mittel eine deutliche Wirkung haben - und deshalb mag eine Diskussion darum ob beispielsweise eine homöopathische Therapie wirksam sein kann,müssig sein und ohnehin nur in Glaubenskriegen enden.

Was man unter "Suchmaschinenoptimierung" versteht, wissen schon weniger. Es geht dabei um handwerklich gut aufgebaute Webseiten, die eine gute Chance haben, bei Suchmaschinen wie Google oder Bing einen guten Platz zu bekommen, wenn man bestimmte Suchbegriffe in das kleine Formularfensterchen eingibt.

Ob das klappt, hängt von drei Faktoren ab:Lesen Sie mehr...

Vorsicht (nicht nur) bei Praxisblogs!

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Manche Praxiswebseite hat ein Praxisblog (eine Nachrichtenseite, die regelmäßig aktualisiert wird. Blogs und „RSS-Feeds“ gehören zusammen, dabei geht es um eine Art automatisches Übergeben der akutalisierten Nachrichten an ein Programm auf dem heimischen Rechner.

Doch aufgepasst!

Das ungeprüfte Einbinden von rechtswidrigen RSS Feeds kann - ohne vorherige Kenntnisnahme - Unterlassungsansprüche auslösen und zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen. Der Betreiber einer Website sollte daher die eingebundenen RSS-Meldungen vor Veröffentlichung auf mögliche Rechtsverletzungen prüfen.

In einer Entscheidung vom 27. April 2010 hat das Landgericht Berlin (AZ: 27 O 190/10) festgestellt, dass der Betreiber einer Website wegen ehrverletzender Äußerungen, die in Form eines Newsdienstes eingebunden wurden, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Auf der Webseite des Betreibers befand sich eine Meldung über eine vermeintliche Liebesaffäre der Antragsstellerin, die per RSS-Feed einer Zeitung auf die Website gekommen war.

Siehe auch hier...

Medizinische Schreibbüros benötigen messbare Qualitätskriterien

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Medizinische Schreibbüros benötigen differenzierte Qualitätskriterien. Das ergab eine Umfrage von Sabine Siegel Consulting unter Anbietern von medizinischem Schreibservice. Die Analyse zeigt, dass Auswahlentscheidungen auf Versuch und Irrtum beruhen.

Siehe auch hier...